Aber vermutlich nicht im aufgeklappten Zustand auf dem CP....Rollo hat geschrieben:und bei mir ist das Zelt Ladung und wird von der Kasko erstattet, bei Diebstahl Brand und Wasserschaden.
Niels
Aber vermutlich nicht im aufgeklappten Zustand auf dem CP....Rollo hat geschrieben:und bei mir ist das Zelt Ladung und wird von der Kasko erstattet, bei Diebstahl Brand und Wasserschaden.
Hallo Rollo,Rollo hat geschrieben: dann zahlt Deine Privat-Haftplicht
Hier ist dargelegt, daß nach Änderung der StVO die Versicherung des Anhängers mit der Versicherung des Zugfahrzeuges gesamtschuldnerisch haften. Ob dies auch bei Zeltanhängern der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis.Jugger64 hat geschrieben:Hallo,
genau so ist es. Angekuppelt ist die HP des Zugfahrzeugs zuständig. Leider greift da aber auch die Hochstufung in der SFK.
Gruß
Norbert