Nö, ich interpretiere das dann mal so, daß Wohnwägen und Lastanhänger gleich teuer sind und die Versicherungen keinen Wowa-Aufschlag verlangen.
Gruß
Michael
TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger
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Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger
Hallo Michael,
Es können sich also alle Teil- und Vollkaskoversicherten glücklich schätzen bei deren Falter nicht SDHA Wohnwagen in den Papieren steht.
Gruß
Norbert
bei der Haftpflichtversicherung (bei mir ca. 8 € pro Jahr) macht es keinen Unterschied, ob es ein SDAH oder ein SDHA Wohnwagen ist. Aber bei der Teil- und Vollkasko-Versicherung bewirkt das Wörtchen Wohnwagen, dass man auch Wohnwagenprämien zahlt, die gegenüber einem einfachen Anhänger erheblich höher sind.Sierra hat geschrieben:Was die Versicherungen ermächtigt, höhere Prämien zu verlangen?Jugger64 hat geschrieben:SDAH Wohnwagen mit Klapp-/Faltaufbau.
Es können sich also alle Teil- und Vollkaskoversicherten glücklich schätzen bei deren Falter nicht SDHA Wohnwagen in den Papieren steht.
Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger
Hallo,
Ich bin aber noch nicht so weit den Schritt wirklich zu machen. Das Problem ist nur, dass ich einen Lastanhänger gebrauchen könnte.
Ich bezahle übrigens 27.-EUR Versicherung. Muss mich gleich mal nach was günstigerem umsehen.
Gruss Klaus
Aha also Du bist das der mich auf die Idee gebracht hatjonny2002 » 26.02.2011 09:53
Klaus1
habe seinerzeit mal diesen Umbau für mich realisiert, spart mir den zweiten Anhänger und Platz, Versicherung 13,-/Jahr
Abnahme durch den TüV und schon war mein Multifunktionsanhänger fertig.
Ich bin aber noch nicht so weit den Schritt wirklich zu machen. Das Problem ist nur, dass ich einen Lastanhänger gebrauchen könnte.
Ich bezahle übrigens 27.-EUR Versicherung. Muss mich gleich mal nach was günstigerem umsehen.
Gruss Klaus
Re: TÜV bei Wandlung Falti zu Lastanhänger
Tschuldigung,
wollte hier keinen in Versuchung führen, nur mal demonstrieren das beides möglich werden kann.
im Übrigen würde ich nach dem Versicherungswechsel einfach den Hänger leerräumen und fertig ist der Lastenanhänger
Solange du dich an die max. Gewichte deines Hängers hälst und nicht so wie in Schanghai hochstapelst, dürfte dir in keiner Kontrolle etwas passieren.
wollte hier keinen in Versuchung führen, nur mal demonstrieren das beides möglich werden kann.
im Übrigen würde ich nach dem Versicherungswechsel einfach den Hänger leerräumen und fertig ist der Lastenanhänger
Solange du dich an die max. Gewichte deines Hängers hälst und nicht so wie in Schanghai hochstapelst, dürfte dir in keiner Kontrolle etwas passieren.