TÜV überzogen
TÜV überzogen
Hallo,
leider den Falti lange nicht benützt deshalb ist der nächste fällige TÜV bereits Juni 2009. Also beinahe 2 Jahre überzogen. Es gibt zwar unter "Brief verloren . TÜV seit 2007 abgelaufen..." eine ähnliche Frage aber trotzdem würde mich Eure Meinung zu meinem Fall interessieren (sind alle Papiere vorhanden).
Vor einigen Jahren war ich auch mal zu spät dran und musste dann erfahren, dass die neue Abnahme nur über die Restlaufzeit bis zum regulären 2Jahrestermin reichte (damals 1 statt 2 Jahre).
Nunja meiner Meinung nach reine Geldmacherei denn die Abnahme gilt ja für die Zukunft (frühere Abnahmen spielen da für mein Verständnis keine Rolle)
Ich hab (leicht wütend) damals den Prüfer gefragt was passiert wenn ich noch später gekommen wäre. Er meinte dann wäre eine komplette Abnahme fällig gewesen.
Gibt es Erfahrungen oder auch nur Meinungen oder Hinweise auf gesetzliche Regelungen für meinen Fall?
Bekomme ich TÜV für die restlichen Monate (März2011-Juni2011) und muss dann wieder hin??
Vorsichtshalber auch noch die Frage. Auch ohne gültigen TÜV darf ich von Zuhause auf direktem Weg zum TÜV fahren? Vor allem dann wenn ich vorher einen Termin abmache. Ist das so richtig?
Gruss
leider den Falti lange nicht benützt deshalb ist der nächste fällige TÜV bereits Juni 2009. Also beinahe 2 Jahre überzogen. Es gibt zwar unter "Brief verloren . TÜV seit 2007 abgelaufen..." eine ähnliche Frage aber trotzdem würde mich Eure Meinung zu meinem Fall interessieren (sind alle Papiere vorhanden).
Vor einigen Jahren war ich auch mal zu spät dran und musste dann erfahren, dass die neue Abnahme nur über die Restlaufzeit bis zum regulären 2Jahrestermin reichte (damals 1 statt 2 Jahre).
Nunja meiner Meinung nach reine Geldmacherei denn die Abnahme gilt ja für die Zukunft (frühere Abnahmen spielen da für mein Verständnis keine Rolle)
Ich hab (leicht wütend) damals den Prüfer gefragt was passiert wenn ich noch später gekommen wäre. Er meinte dann wäre eine komplette Abnahme fällig gewesen.
Gibt es Erfahrungen oder auch nur Meinungen oder Hinweise auf gesetzliche Regelungen für meinen Fall?
Bekomme ich TÜV für die restlichen Monate (März2011-Juni2011) und muss dann wieder hin??
Vorsichtshalber auch noch die Frage. Auch ohne gültigen TÜV darf ich von Zuhause auf direktem Weg zum TÜV fahren? Vor allem dann wenn ich vorher einen Termin abmache. Ist das so richtig?
Gruss
- cw69
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Re: TÜV überzogen
Hallo Klaus,
ich habe letztes Jahr einen Anhänger, dessen TÜV 3 Jahre abgelaufen war zum Tüh gefahren und war überrascht, dass ich volle 2 Jahre bekommen habe. Auf meine Nachfrage, ob nicht mehr "zurückgeklebt" wird bekam ich die Antwort, dass diese Regelung in Hessen zurückgenommen wurde. Scheint also nicht einheitlich geregelt zu sein.
Die Fahrt zum Tüv ist trotz Termin wohl rechtlich in der Grauzone. Meistens wird bei nachgewiesenem Termin von einer Anzeige abgesehen.
Gruß
Christian
ich habe letztes Jahr einen Anhänger, dessen TÜV 3 Jahre abgelaufen war zum Tüh gefahren und war überrascht, dass ich volle 2 Jahre bekommen habe. Auf meine Nachfrage, ob nicht mehr "zurückgeklebt" wird bekam ich die Antwort, dass diese Regelung in Hessen zurückgenommen wurde. Scheint also nicht einheitlich geregelt zu sein.
Die Fahrt zum Tüv ist trotz Termin wohl rechtlich in der Grauzone. Meistens wird bei nachgewiesenem Termin von einer Anzeige abgesehen.
Gruß
Christian
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Re: TÜV überzogen
Hallo,
zurückkleben oder nicht, jedes Bundesland scheint das anders zu regeln. Eine direkte Fahrt zum TÜV ist aber auch bei länger abgelaufener Plakette rechtlich i.O. Aber wie gesagt:" direkt" und auf kürzestem Weg. Da der Prüfer ja schlecht zu jedem nach Hause kommen kann, muss man ja irgendwie zum TÜV kommen. Also, keine Sorge.
LG Tiberius
zurückkleben oder nicht, jedes Bundesland scheint das anders zu regeln. Eine direkte Fahrt zum TÜV ist aber auch bei länger abgelaufener Plakette rechtlich i.O. Aber wie gesagt:" direkt" und auf kürzestem Weg. Da der Prüfer ja schlecht zu jedem nach Hause kommen kann, muss man ja irgendwie zum TÜV kommen. Also, keine Sorge.
LG Tiberius
- stefantom
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Re: TÜV überzogen
wenn de wagen noch angemeldet ist auf direcktem wege hin stempel abholen und gut ist vollabnahme brauch er erst wenn er länger als 8 j gestanden hat
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken
Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!
Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!
Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
Re: TÜV überzogen
Hallo
Tja leider ist das bei uns in Rheinland Pfalz auch so das man bei Überziehung nur die Restlichen Monate geklebt bekommt .
Ist wirklich ne Sauerei aber dient der Vorbeugung das es sich erst gar nicht lohnt zu Überziehen .....
Daher fahre ich immer ins benachbarte Saarland die Kleben noch den Monat so wie die Abnahme erfolt ist und man hat wieder 2 volle Jahre seine Ruhe ....vielleicht auch den einen oder andern Monat länger
Generel darf man gar nicht Überziehen .
Wenn doch und man erwischt wird kostet das aber erst Geld ab dem 3 . Monat und das hält sich mit 10 Euro auch noch in Grenzen .
Gruß
Valerossi
Tja leider ist das bei uns in Rheinland Pfalz auch so das man bei Überziehung nur die Restlichen Monate geklebt bekommt .
Ist wirklich ne Sauerei aber dient der Vorbeugung das es sich erst gar nicht lohnt zu Überziehen .....
Daher fahre ich immer ins benachbarte Saarland die Kleben noch den Monat so wie die Abnahme erfolt ist und man hat wieder 2 volle Jahre seine Ruhe ....vielleicht auch den einen oder andern Monat länger
Generel darf man gar nicht Überziehen .
Wenn doch und man erwischt wird kostet das aber erst Geld ab dem 3 . Monat und das hält sich mit 10 Euro auch noch in Grenzen .
Gruß
Valerossi
Re: TÜV überzogen
Hallo,
danke an alle für die schnellen Antworten!
Weiss denn jemand auf welcher rechtlichen Grundlage das steht?
Werde hier Berichten wie es geklappt hat. Bin gespannt wie es in BW gehandhabt wird.
Gruss Klaus
danke an alle für die schnellen Antworten!
Eben. Man darf nicht überziehen und das ist für Fahrzeuge die dauernd in Betrieb sind ja auch ok. Und die Strafe bekommt man von der Polizei aufgebrummt. Aber diese Handhabung vom TÜV ist ja echt nur Abzocke.Ist wirklich ne Sauerei aber dient der Vorbeugung das es sich erst gar nicht lohnt zu Überziehen .....
Daher fahre ich immer ins benachbarte Saarland die Kleben noch den Monat so wie die Abnahme erfolt ist und man hat wieder 2 volle Jahre seine Ruhe ....vielleicht auch den einen oder andern Monat länger
Generel darf man gar nicht Überziehen .
Weiss denn jemand auf welcher rechtlichen Grundlage das steht?
Werde hier Berichten wie es geklappt hat. Bin gespannt wie es in BW gehandhabt wird.
Gruss Klaus
Re: TÜV überzogen
Hallo,
Ich überziehe bei meinem Bootstrailer einfach über 2 Jahre.
(wird auch nur 2x im Jahrfür je 20 Km benutzt)
Dann gibt es wieder 2Jahre TÜV mit nur einer Prüfung.
Ansonsten wird in Niedersachsen auch die Plakette zurückdatiert.
Also warte am besten mit dem Tüv Termin bis zum Juni
Gruß aus HH
Frank
Ich überziehe bei meinem Bootstrailer einfach über 2 Jahre.
(wird auch nur 2x im Jahrfür je 20 Km benutzt)
Dann gibt es wieder 2Jahre TÜV mit nur einer Prüfung.
Ansonsten wird in Niedersachsen auch die Plakette zurückdatiert.
Also warte am besten mit dem Tüv Termin bis zum Juni
Gruß aus HH
Frank
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Re: TÜV überzogen
Hallo,
Vollabnahme nach 8 Jahren ist falsch. Briefe verfallen schon seit Jahren nicht mehr (2007?).
Solange die Kiste zugelassen ist, verfällt eh nix.
Gefahr: Wenn Du mit überzogener HU abmelden willst, kann es sein, daß Dir übereifrige Zulassungsstellenbüttel ein Bußgeld aufbrummen. Du hättest das Ding nämlich in der Überziehzeit jederzeit in Betrieb nehmen können.
Genauso, wenn Du den Anhänger auf Deinem Grund abstellst und die Rennleitung Dir ein Ticket wegen Überziehung verpaßt.
@Klaus1: Wirkliche Klarheit, wie es bei Dir derzeit gehandhabt wird, bringt nur ein Anruf bei der zuständigen Stelle.
Gruß
Michael
Vollabnahme nach 8 Jahren ist falsch. Briefe verfallen schon seit Jahren nicht mehr (2007?).
Solange die Kiste zugelassen ist, verfällt eh nix.
Gefahr: Wenn Du mit überzogener HU abmelden willst, kann es sein, daß Dir übereifrige Zulassungsstellenbüttel ein Bußgeld aufbrummen. Du hättest das Ding nämlich in der Überziehzeit jederzeit in Betrieb nehmen können.
Genauso, wenn Du den Anhänger auf Deinem Grund abstellst und die Rennleitung Dir ein Ticket wegen Überziehung verpaßt.
@Klaus1: Wirkliche Klarheit, wie es bei Dir derzeit gehandhabt wird, bringt nur ein Anruf bei der zuständigen Stelle.
Gruß
Michael
Zuletzt geändert von Sierra am 25.02.2011 17:40, insgesamt 1-mal geändert.
Re: TÜV überzogen
Genau so ist es! War gestern beim TÜV und hab nachgefragt. Würde ich jetzt gehen (z.B. weil ich das Fahrzeug demnächst benötige) bekäme ich nur bis Juni 2011. Gehe ich erst im Juni (also volle 2 Jahre überzogen) bekomme ich 2 komplette Jahre (das musste die Dame am Empfang aber auch erst nachfragen).von Frank_HH » 25.02.2011 17:29
Hallo,
Ich überziehe bei meinem Bootstrailer einfach über 2 Jahre.
(wird auch nur 2x im Jahrfür je 20 Km benutzt)
Dann gibt es wieder 2Jahre TÜV mit nur einer Prüfung.
Ansonsten wird in Niedersachsen auch die Plakette zurückdatiert.
Also warte am besten mit dem Tüv Termin bis zum Juni
Wer dies so festgelegt hat und welche Verordnung als Grundlage dient weiss ich leider immer noch nicht. Auch meine Frage ob dies eine Bundeseinheitliche Regelung ist konnte man nicht beantworten.
Beim Landratsamt frage ich jetzt nicht nach, sondern gehe den Weg des geringsten Wiederstandes also erst im Juni zur neuen Abnahme.
Gruss Klaus
- Caruso
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Re: TÜV überzogen
Ich hoffe das soll kein Tip für die Allgemeinheit sein:
http://www.verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog/papiere-hu-und-technik/
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Re: TÜV überzogen
Ok. Man beachte die Risiken und Nebenwirkungen Trotzdem. Nachdem ich jetzt schon 21 Monate überzogen habe und bis zum Lesen deines Hinweises nicht einmal ein schlechtes Gewissen hatte werde ich jetzt weitere 3 Monate schlecht schlafend ausharren.von Caruso » 04.03.2011 10:53
Ich hoffe das soll kein Tip für die Allgemeinheit sein:
http://www.verkehrsanwaelte.de/bussgeld ... d-technik/
Gruss Klaus
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Re: TÜV überzogen
Gestern war ich mit meinem kleinen Bootstrailer beim TÜV, der war immerhin auch 20 Monate überzogen. Am Schluß murmelte der Prüfer, ob er denn jetzt mühsam anfangen soll zu rechnen, oder ob er einfach eine neue Plakette kleben soll. Ich murmelte dann, das mir eine neue Plakette lieber wäre - und so machte er es dann auch
Fazit - ja der TÜV kann zurückdatieren (mit irgendwelchen internen Regelungen), er muss es aber nicht.
vg Ralph
Fazit - ja der TÜV kann zurückdatieren (mit irgendwelchen internen Regelungen), er muss es aber nicht.
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Re: TÜV überzogen
Hallo Ralph,
kann es sein, dass er einfach nicht auf die Suche nach der passenden Plakette gehen wollte? Immerhin hätte es eine Plakette sein müssen, die üblicherweise im vorletzten Jahr geklebt wurde.
Gruß
Norbert
kann es sein, dass er einfach nicht auf die Suche nach der passenden Plakette gehen wollte? Immerhin hätte es eine Plakette sein müssen, die üblicherweise im vorletzten Jahr geklebt wurde.
Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
- stefantom
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Re: TÜV überzogen
na fieleicht ist eine an und wider anmeldung dann billiger mann verkauft an frau und die meldet an somit kann das schild ka übernommen werden und brauch nur tüv fieleicht
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken
Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!
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Re: TÜV überzogen
Moin,
bei meinem Prüfer ist es so, das er immer 2 Jahre vom Prüfungsdatum die Plakette klebt, die Überziehung muss jeder selbst verantworten und im Fall das man erwischt wird kostet es dann bis zu 40 € und 2 Punkte. Ob bei einem Unfall die Versicherung Ansprüche an den Halter stellt, kann ich nicht sagen, vorstellen könnte ich es mir aber.
bei meinem Prüfer ist es so, das er immer 2 Jahre vom Prüfungsdatum die Plakette klebt, die Überziehung muss jeder selbst verantworten und im Fall das man erwischt wird kostet es dann bis zu 40 € und 2 Punkte. Ob bei einem Unfall die Versicherung Ansprüche an den Halter stellt, kann ich nicht sagen, vorstellen könnte ich es mir aber.