Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Re: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Diese Warnung hatte ich auch schon geschrieben. Dies ist tatsächlich eine wichtige Sache, da bei ein Unfall die Schäden dann schon richtig hochgehen könnte, nicht nur Sachschaden aber auch Persönliche.
Eine weiter Warnung von mir: In NL und Belgie sind die Bußgelder mehr als doppelt wie in Deutschland und vorallen in NL wird viel kontrolliert.
Christiaan
Eine weiter Warnung von mir: In NL und Belgie sind die Bußgelder mehr als doppelt wie in Deutschland und vorallen in NL wird viel kontrolliert.
Christiaan
- wurzelprumpf
- Site Admin
- Beiträge: 1323
- Registriert: 12.07.2009 17:53
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Ford Kuga 2017
- Camper/Falter/Zelt: keiner
- Wohnort: Winsen
Zulässige Höchstgeschwindigkeit und Versicherungsschutz
Moin,
unser Hund ist über die Allianz versichert und dort hatte ich jetzt eine Anfrage gestartet, wie das eigentlich so gehandhabt würde bei Unfall in Frankreich bei Tempo 130.
Ich zitiere mal aus dem Schreiben, was heute kam:
Falls also in Frankreich ein Octavia mit einem Hund dran an euch vorbeitobt: das könnten wir sein
Gruß
Michael
unser Hund ist über die Allianz versichert und dort hatte ich jetzt eine Anfrage gestartet, wie das eigentlich so gehandhabt würde bei Unfall in Frankreich bei Tempo 130.
Ich zitiere mal aus dem Schreiben, was heute kam:
Es wird also auf die Eintragung im Feld "T" in der Zulassungsbescheinigung verwiesen. Dort ist bei unserem Hund nur ein Strich drin, also keine Geschwindigkeitsbeschränkung.[...] möchte ich Ihnen bestätigen, daß der Versicherungsschutz im Zusammenhang mit der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Gespanne des jeweiligen Landes einhergeht. Da in Ihrer Fahrzeugzulassung und der damit verbundenen ABE keine Höchstgeschwindigkeit reglementiert ist, bleibt auch bei der in Frankreich zulässigen Höchstgeschwindigkeit für den Anhängerbetrieb von 130 km/h der Versicherungsschutz im Schadenfall zwischen 80 - 130 km/h vollumfänglich im Rahmen der Versicherungsbedingungen erhalten.
Falls also in Frankreich ein Octavia mit einem Hund dran an euch vorbeitobt: das könnten wir sein
Gruß
Michael
1N73LL1G3NC3 15 7H3 4B1L17Y 70 4D4P7 70 CH4NG3.
573PH3N H4WK1NG
573PH3N H4WK1NG
- Jugger64
- Site Admin
- Beiträge: 3731
- Registriert: 25.11.2008 12:22
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
- Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
- Wohnort: Essen
Re: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Hallo Michael,
das ist ja mal eine Information, die vollkommen dem widerspricht was man bisher angenommen hat, bzw. was die Quellen, die bisher zu rate gezogen wurden dazu aussagten. Ich bin ziemlich überrascht, dass ein Versicherer solch eine Information heraus gibt.
Ich bin zufällig auch bei der Allianz versichert. Ob ich auch mal so eine Anfrage starten sollte, damit man abgleichen kann, ob es eine Auskunft ist, die immer gleichlautend so von der Allianz gegeben wird, oder ob man da unterschiedliche Aussagen bekommen kann?
Gruß
Norbert
das ist ja mal eine Information, die vollkommen dem widerspricht was man bisher angenommen hat, bzw. was die Quellen, die bisher zu rate gezogen wurden dazu aussagten. Ich bin ziemlich überrascht, dass ein Versicherer solch eine Information heraus gibt.
Ich bin zufällig auch bei der Allianz versichert. Ob ich auch mal so eine Anfrage starten sollte, damit man abgleichen kann, ob es eine Auskunft ist, die immer gleichlautend so von der Allianz gegeben wird, oder ob man da unterschiedliche Aussagen bekommen kann?
Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
- wurzelprumpf
- Site Admin
- Beiträge: 1323
- Registriert: 12.07.2009 17:53
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Ford Kuga 2017
- Camper/Falter/Zelt: keiner
- Wohnort: Winsen
Re: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Moin Norbert,
Versuch macht kluch...
Bei mir ist mein lokaler Versicherungsheini jetzt längere Zeit hinter der Info hergelaufen, wie er sagte. Aber Ende letzter Woche hatte er dann die definitive Aussage von einem der Häuptlinge.
Und ich habe jetzt einen Zettel, auf dem das schwarz auf weiß steht. Nicht, daß ich das brauchen möchte, aber es beruhigt doch...
Was hast du bei Deinem SK eigentlich in der Zulassung im Feld "T" drinstehen?
Gruß
Michael
Versuch macht kluch...
Bei mir ist mein lokaler Versicherungsheini jetzt längere Zeit hinter der Info hergelaufen, wie er sagte. Aber Ende letzter Woche hatte er dann die definitive Aussage von einem der Häuptlinge.
Und ich habe jetzt einen Zettel, auf dem das schwarz auf weiß steht. Nicht, daß ich das brauchen möchte, aber es beruhigt doch...
Was hast du bei Deinem SK eigentlich in der Zulassung im Feld "T" drinstehen?
Gruß
Michael
1N73LL1G3NC3 15 7H3 4B1L17Y 70 4D4P7 70 CH4NG3.
573PH3N H4WK1NG
573PH3N H4WK1NG
- Jugger64
- Site Admin
- Beiträge: 3731
- Registriert: 25.11.2008 12:22
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
- Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
- Wohnort: Essen
Re: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Hi Michael,
ich spreche die Versicherung selber auch nicht direkt an, sondern habe als Ansprechpartner eine Assekurranz-Agentur, die Versicherungen unterschiedlicher Versicherungunternehmen im Portfolio hat. In meinem Fall ist es nun die Allianz. Vorher war es die Vereinte Spezial, die zum Allianz-Konzern gehörte und vor kurzem in die Allianz eingegliedert wurde.
Mal schauen, ob ich morgen Lust dazu verspüre dort mal anzurufen.
Mein Fahrzeugschein enthält im Feld T auch keinen Eintrag. Ich hatte immer angenommen, dass bei keinem Anhänger dort was eingetragen ist. Nur bei den Kraftfahrzeugen (also mit Motor) sollte dort eine Eintragung vorhanden sein.
Gruß
Norbert
ich spreche die Versicherung selber auch nicht direkt an, sondern habe als Ansprechpartner eine Assekurranz-Agentur, die Versicherungen unterschiedlicher Versicherungunternehmen im Portfolio hat. In meinem Fall ist es nun die Allianz. Vorher war es die Vereinte Spezial, die zum Allianz-Konzern gehörte und vor kurzem in die Allianz eingegliedert wurde.
Mal schauen, ob ich morgen Lust dazu verspüre dort mal anzurufen.
Mein Fahrzeugschein enthält im Feld T auch keinen Eintrag. Ich hatte immer angenommen, dass bei keinem Anhänger dort was eingetragen ist. Nur bei den Kraftfahrzeugen (also mit Motor) sollte dort eine Eintragung vorhanden sein.
Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
-
- Erfahrener Camper
- Beiträge: 251
- Registriert: 21.03.2007 19:41
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Nissan Serena
- Camper/Falter/Zelt: Trigano Vendome 1995 mit Deckel (NL-"Import")
- Wohnort: Köln
Re: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Wieso,Jugger64 hat geschrieben:das ist ja mal eine Information, die vollkommen dem widerspricht was man bisher angenommen hat, bzw. was die Quellen, die bisher zu rate gezogen wurden dazu aussagten.
Gruß
Norbert
die einzige Quelle, die dem widerspricht ist doch der ADAC, der streut aber jede Saison die gleichen Gerüchte.
Dazu gehört regelmäßig: 1) ein PKW dürfe man nicht barfuß fahren, 2) bei Unfällen mit Hänger über 80 bzw. 100 km/h im Ausland zahle die deutsche Versicherung nicht.
Ich fahre aber gerade im Urlaub immer barfuß und mit Trigano hinten dran in NL 90, Belgien 120 und in Frankreich ohne Regen bis 130 km/h, barfuß, ohne ABS, und Stoßdämpfer habe ich nicht mal an der Hinterachse des Zugfahrzeuges.
Um meinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden achte ich theoretisch dabei auf die vom Hersteller Trigano nur bei einem Deichselgewicht von 15 bis 58 kg freigegebene Höchstgeschwindigkeit von 130, und auf die vom Reifenhersteller zugelassene Höchstgeschwindigkeit (bei Geschwindigkeitsindex J =100, bei L = 120, bei M= 130, bei N = 140 km/h) . Natürlich nur nachdem ich mich vergewissert habe, daß ich den Traglastindex der Reifen nicht durch Übergepäck überschritten habe und mein Zugfahrzeug überhaupt geeignet ist die gewünschte Geschwindigkeit in angemessener Zeit zu erreichen.
Je weiter ich aber von der deutschen Grenze entfernt bin, desto mehr verdränge ich meine 'deutsche' Denkweise und stelle erfreut fest, daß wie so oft die Praxis die Theorie zu Grabe trägt und der gesunde Menschenverstand wieder mehr und mehr mein Handeln regelt.
Gruß
Thorsten
Tanz mal drüber nach
- Jugger64
- Site Admin
- Beiträge: 3731
- Registriert: 25.11.2008 12:22
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Skoda Fabia Kombi (1,0 95PS) EZ2020
- Camper/Falter/Zelt: SK-Falter SK12 Bj. 2008
- Wohnort: Essen
Re: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Hallo Thorsten,
da magst du recht haben. Auch wenn es ursprünglich eine Quelle war und der Rest, der Einfachheit halber, nur kopiert* hat, bleibt es eine Quelle. Auch durch beharrliche Wiederholung der Aussage, wird sie nicht wahr.
Allerdings vermag ich nicht zu beurteilen ob es in diesem Fall so ist. Unabhängig davon bin ich, nach wie vor, erstaunt.
Mein gesunder Menschenverstand versucht mir übrigens permanent klar zu machen, dass 100 km/h eine angenehme Urlaubsgeschwindigkeit ist. Ich möchte aber nicht verschweigen, dass wir im Urlaub zum größten Teil Landstraßen unter den Rädern haben. Autobahnen bringe ich lieber dadurch schnell hinter mich, dass ich gar nicht erst drauf fahre.
Gruß
Norbert
* Soll derzeit auch unter Politikern sehr beliebt sein.
da magst du recht haben. Auch wenn es ursprünglich eine Quelle war und der Rest, der Einfachheit halber, nur kopiert* hat, bleibt es eine Quelle. Auch durch beharrliche Wiederholung der Aussage, wird sie nicht wahr.
Allerdings vermag ich nicht zu beurteilen ob es in diesem Fall so ist. Unabhängig davon bin ich, nach wie vor, erstaunt.
Mein gesunder Menschenverstand versucht mir übrigens permanent klar zu machen, dass 100 km/h eine angenehme Urlaubsgeschwindigkeit ist. Ich möchte aber nicht verschweigen, dass wir im Urlaub zum größten Teil Landstraßen unter den Rädern haben. Autobahnen bringe ich lieber dadurch schnell hinter mich, dass ich gar nicht erst drauf fahre.
Gruß
Norbert
* Soll derzeit auch unter Politikern sehr beliebt sein.
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
- Caruso
- Power-Camper
- Beiträge: 669
- Registriert: 09.09.2006 22:53
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: Landrover Discovery 1998
- Camper/Falter/Zelt: Rapido Club 31 ,ex Rapido Orline ,ex Combi Camp Speed
- Wohnort: Buer
- Kontaktdaten:
Re: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Wenn du in einen Unfall verwickelt wirst,solltest du nur mit festem Schuhwerk aussteigen.vendömchen hat geschrieben:
Ich fahre aber gerade im Urlaub immer barfuß
- Rollo
- Meister-Camper
- Beiträge: 2728
- Registriert: 29.03.2006 20:35
- Land: Deutschland
- Zugfahrzeug: VW FOX und diverse Familienkutschen
- Camper/Falter/Zelt: Camp-let Safir
- Wohnort: Hansestadt Stade
Re: Zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Moin,
wer schon einmal versucht hat eine Versicherung zur Regulierung eines Schadens zu bewegen, weiss das bei der kleinsten Möglichkeit etwas einzubehalten, die Versicherungen auch Gebrauch davon machen. Ich würde mich nicht darauf verlassen,das die Versicherung bezahlt, wenn ich im Ausland in einen Unfall verwickelt werde, der auch noch bei 130 km/h passierte.
wer schon einmal versucht hat eine Versicherung zur Regulierung eines Schadens zu bewegen, weiss das bei der kleinsten Möglichkeit etwas einzubehalten, die Versicherungen auch Gebrauch davon machen. Ich würde mich nicht darauf verlassen,das die Versicherung bezahlt, wenn ich im Ausland in einen Unfall verwickelt werde, der auch noch bei 130 km/h passierte.