Stützlast
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Re: Stützlast
Hallo Ned,
das "Datum zu K" bezieht sich auf den Tag als die Typengenemigung des Fahrzeugmodells erteilt wurde.
Die Typengenemigung ist nötig, um das Modell in Serie produzieren zu können, bzw. damit es problemlos in Deutschland zugelassen werden kann. Mit dem Schlüssel, bei dir H264*08, werden die entsprechenden Daten des Fahrzeuges beim KBA hinterlegt.
Genau hier liegt ja Michaels Problem. Bei der Typengenemigung des 1.000 kg-Trailers wurde eine Stützlast von 50 kg für das Modell hinterlegt und auf diesem Wege ist dieser Wert dann in Michaels Fahrzeugpapieren gelandet.
Das Datum der Erstzulassung, die verschiedenen Besitzer, Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen werden nicht mehr, wie früher in den Fahrzeugbrief eingetragen. Der Brief wurde ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil II und enthält diese Daten nicht mehr.
Diese Dinge gehen nur noch aus den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen Teil I (alt Fahrzeugschein) hervor. Deshalb müssen diese auch immer gesammelt und mit der Zulassungsbescheinigung Teil II an den nächsten Besitzer weiter gereicht werden.
Gruß
Norbert
das "Datum zu K" bezieht sich auf den Tag als die Typengenemigung des Fahrzeugmodells erteilt wurde.
Die Typengenemigung ist nötig, um das Modell in Serie produzieren zu können, bzw. damit es problemlos in Deutschland zugelassen werden kann. Mit dem Schlüssel, bei dir H264*08, werden die entsprechenden Daten des Fahrzeuges beim KBA hinterlegt.
Genau hier liegt ja Michaels Problem. Bei der Typengenemigung des 1.000 kg-Trailers wurde eine Stützlast von 50 kg für das Modell hinterlegt und auf diesem Wege ist dieser Wert dann in Michaels Fahrzeugpapieren gelandet.
Das Datum der Erstzulassung, die verschiedenen Besitzer, Stilllegungen und Wiederinbetriebnahmen werden nicht mehr, wie früher in den Fahrzeugbrief eingetragen. Der Brief wurde ersetzt durch die Zulassungsbescheinigung Teil II und enthält diese Daten nicht mehr.
Diese Dinge gehen nur noch aus den jeweiligen Zulassungsbescheinigungen Teil I (alt Fahrzeugschein) hervor. Deshalb müssen diese auch immer gesammelt und mit der Zulassungsbescheinigung Teil II an den nächsten Besitzer weiter gereicht werden.
Gruß
Norbert
Zuletzt geändert von Jugger64 am 30.06.2010 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stützlast
Moin Ned,
danke fürs nachschauen.
Du hast dieselbe ABE-Nr wie ich drin. Und welche Stützlast (Ziffer 13) ist bei dir eingetragen? Auch nur 50kg?
@Norbert: Danke. Hätte ich nicht besser erklären können!
Gruß
Michael
danke fürs nachschauen.
Du hast dieselbe ABE-Nr wie ich drin. Und welche Stützlast (Ziffer 13) ist bei dir eingetragen? Auch nur 50kg?
@Norbert: Danke. Hätte ich nicht besser erklären können!
Gruß
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Re: Stützlast
Moin alle zusammen
Das Fahrradproblem kommt mir sehr bekannt vor.
Bei uns stehen auch nur 50 kg im Schein. Ohne Fahrräder kommt das auch knapp hin aber mit Rädern liegen wir weit darüber.
Bin jetzt eher am überlegen wie man das Gewicht besser verteilen könnte.
Gruß Stephan
Das Fahrradproblem kommt mir sehr bekannt vor.
Bei uns stehen auch nur 50 kg im Schein. Ohne Fahrräder kommt das auch knapp hin aber mit Rädern liegen wir weit darüber.
Bin jetzt eher am überlegen wie man das Gewicht besser verteilen könnte.
Gruß Stephan
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Re: Stützlast
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Re: Stützlast
auch wenn es dir wohl nichts nützt: Bei unserem Offroader steht bei Buchstabe K "garnix" (ein Strich!). Liegt aber wohl daran dass der Offroader bei uns per Einzelabnahme zugelassen wurde.wurzelprumpf hat geschrieben:Moin,
... @Frimah: Danke, kannst du mir bitte noch die in ABE-Nummer raussuchen (Buchstabe K in der Zulassung).
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Re: Stützlast
Hallo Frimah und Michael,
wenn unter K nichts steht, dann hat diese Version keine Typengenehmigung. Das ist auch verständlich, weil eine Typengenehmigung ihren Preis hat und sich erst ab einer gewissen Stückzahl gegenüber der Einzelabnahme rechnet. Die Offroad-Version ist dann wohl eine Option die selten geordert wird und damit ist hier eine Einzelabnahme günstiger.
Gruß
Norbert
wenn unter K nichts steht, dann hat diese Version keine Typengenehmigung. Das ist auch verständlich, weil eine Typengenehmigung ihren Preis hat und sich erst ab einer gewissen Stückzahl gegenüber der Einzelabnahme rechnet. Die Offroad-Version ist dann wohl eine Option die selten geordert wird und damit ist hier eine Einzelabnahme günstiger.
Gruß
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Re: Stützlast
Moin,
ich war ja nun am Freitag beim Tüff. Der Ing. hat sich allerdings mehr für meinen neuen Occi als für den Hänger interessiert
Nach Aufnahme aller Daten (Achse, Zugeinrichtung, Bremse etc) und einer Weile suchen am Computer hatte ich dann eine Prüfbescheinigung in der Hand, die eine zulässige Stützlast von 100kg genehmigt.
Der Spaß kostete allerdings knapp 80,--€ und die Zulassungsstelle wird sich für die Änderung der Papiere auch nochmal fürstlich entlohnen lassen
Egal, nun kann ich irgendwann beruhigt meinen Fahrradträger auf die Deichsel packen.
@Norbert:
Ehe du jetzt wieder mit Vorschlägen für Regreßansprüche gegen 3DOG kommst: Die ABE für den Hänger ist von WM-Meyer (also der Hersteller des Lastenanhängers)! 3DOg kann daran nichts ändern. Und daß WM-Meyer für einen Kleinabnehmer eine neue ABE beantragt, halte ich in der deutschen Servicewüste für unwahrscheinlich. Jedenfalls ist man bei 3DOG auf das Problem aufmerksam geworden.
Gruß
Michael
ich war ja nun am Freitag beim Tüff. Der Ing. hat sich allerdings mehr für meinen neuen Occi als für den Hänger interessiert

Nach Aufnahme aller Daten (Achse, Zugeinrichtung, Bremse etc) und einer Weile suchen am Computer hatte ich dann eine Prüfbescheinigung in der Hand, die eine zulässige Stützlast von 100kg genehmigt.





Der Spaß kostete allerdings knapp 80,--€ und die Zulassungsstelle wird sich für die Änderung der Papiere auch nochmal fürstlich entlohnen lassen

Egal, nun kann ich irgendwann beruhigt meinen Fahrradträger auf die Deichsel packen.
@Norbert:
Ehe du jetzt wieder mit Vorschlägen für Regreßansprüche gegen 3DOG kommst: Die ABE für den Hänger ist von WM-Meyer (also der Hersteller des Lastenanhängers)! 3DOg kann daran nichts ändern. Und daß WM-Meyer für einen Kleinabnehmer eine neue ABE beantragt, halte ich in der deutschen Servicewüste für unwahrscheinlich. Jedenfalls ist man bei 3DOG auf das Problem aufmerksam geworden.
Richtig! Die Offroader baut 3DOG in Hamburg aus Einzelteilen selbst zusammen, weil wohl die Qualität, die WM-Meier bei den Offroadern liefern würde, nicht den Ansprüchen von 3DOG entspricht. Daraus resultiert dann eine Einzelabnahme auf der Grundlage der ABE's der verbauten Teile.Frimah hat geschrieben:Bei unserem Offroader steht bei Buchstabe K "garnix" (ein Strich!). Liegt aber wohl daran dass der Offroader bei uns per Einzelabnahme zugelassen wurde.
Gruß
Michael
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Re: Stützlast
Hallo Michael,
ich habe nirgendwo von Regressansprüchen geschrieben. Die könntest du nämlich auch gar nicht durchsetzen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass es sich dabei um einen Mangel handelt oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wurde.
Zum anderen ist der Verkäufer, in diesem Fall auch die Firma, die die Endfertigung durchführt, dein Vertragspartner bei einem Kauf. Also ist er für alle Belange bezüglich Gewährleistung, Garantie etc. der Ansprechpartner des Käufers, unabhängig davon, dass im Produkt Teile von Zulieferfirmen verbaut wurden.
Soviel zur rein rechtlichen Seite.
Hier ist es jedoch so, dass es ich in meinen Augen nicht um einen Mangel, sondern um eine kleine, unangenehme Unzulänglichkeit handelt. Jeder Hersteller der, wie die Fa. 3Dog, ein hochwertiges Produkt anpreist und verkauft, sollte dankbar für einen solchen Hinweis sein, dass es einen Punkt bei seinem Produkt gibt, der zu Unzufriedenheit beim Kunden führt und sich auf freiwilliger Basis dieses Problems annehmen.
Wenn man diese Möglichkeit nicht nutzen mag und lieber in Eigeninitiative Geld und Zeit investieren möchte, dann ist das eine individuelle Entscheidung.
Ich jedenfalls habe immer beste Erfahrungen damit gemacht, ein sachliches Gespräch mit dem Verkäufer über mein Anliegen zu führen und bin in den meisten Fällen mit einer zufriedenstellenden Lösung bedient worden.
Gruß
Norbert
ich habe nirgendwo von Regressansprüchen geschrieben. Die könntest du nämlich auch gar nicht durchsetzen, wenn du nicht nachweisen kannst, dass es sich dabei um einen Mangel handelt oder eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt wurde.
Zum anderen ist der Verkäufer, in diesem Fall auch die Firma, die die Endfertigung durchführt, dein Vertragspartner bei einem Kauf. Also ist er für alle Belange bezüglich Gewährleistung, Garantie etc. der Ansprechpartner des Käufers, unabhängig davon, dass im Produkt Teile von Zulieferfirmen verbaut wurden.
Soviel zur rein rechtlichen Seite.
Hier ist es jedoch so, dass es ich in meinen Augen nicht um einen Mangel, sondern um eine kleine, unangenehme Unzulänglichkeit handelt. Jeder Hersteller der, wie die Fa. 3Dog, ein hochwertiges Produkt anpreist und verkauft, sollte dankbar für einen solchen Hinweis sein, dass es einen Punkt bei seinem Produkt gibt, der zu Unzufriedenheit beim Kunden führt und sich auf freiwilliger Basis dieses Problems annehmen.
Wenn man diese Möglichkeit nicht nutzen mag und lieber in Eigeninitiative Geld und Zeit investieren möchte, dann ist das eine individuelle Entscheidung.
Ich jedenfalls habe immer beste Erfahrungen damit gemacht, ein sachliches Gespräch mit dem Verkäufer über mein Anliegen zu führen und bin in den meisten Fällen mit einer zufriedenstellenden Lösung bedient worden.
Gruß
Norbert
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Re: Stützlast
Moin Norbert
ich muß dir wieder mal 100-prozentig zustimmen.
Ich habe mich auch lange und ausführlich mit Herrn Nocke von 3DOG zu dem Thema unterhalten und ich kann dir versichern, wir sind zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis gekommen.
Schönes Wochenende noch
Michael

ich muß dir wieder mal 100-prozentig zustimmen.
Ich habe mich auch lange und ausführlich mit Herrn Nocke von 3DOG zu dem Thema unterhalten und ich kann dir versichern, wir sind zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis gekommen.
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Re: Stützlast
Moin Michael,
dann ist ja alles in Butter. Wenn bei dem Modell zukünftig auch noch automatisch 100 kg Stützlast in den Papieren stehen werden, dann ist es ja ganau so gelaufen, wie ich es mir vorstelle, dass es zu laufen hat. Ich hatte es von 3Dog eigentlich kaum anders erwartet.
Gruß
Norbert
dann ist ja alles in Butter. Wenn bei dem Modell zukünftig auch noch automatisch 100 kg Stützlast in den Papieren stehen werden, dann ist es ja ganau so gelaufen, wie ich es mir vorstelle, dass es zu laufen hat. Ich hatte es von 3Dog eigentlich kaum anders erwartet.
Gruß
Norbert
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Re: Stützlast
Also wenn ich ehrlich bin, ist mir da GARNIXWEITERES aufgefallen. Deshalb war ich ja so verwirrt mit dem ABE Eintrag. Irgendwas mit 50 oder 100kg wäre mir doch aufgefallen. Kann das sein, das bei 13 nix steht?wurzelprumpf hat geschrieben: . . . Und welche Stützlast (Ziffer 13) ist bei dir eingetragen? Auch nur 50kg?
Ich schau noch mal nach.
Gruss, Ned
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Re: Stützlast
hm, ich hab gar keine 'Ziffer 13' im Brief!!!???wurzelprumpf hat geschrieben: . . . Und welche Stützlast (Ziffer 13) ist bei dir eingetragen? Auch nur 50kg?
Und nun?
Gruss, Ned
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Re: Stützlast
Moin Ned,
du hast auch in der "Zulassungsbescheinigung Teil I" nachgesehen? (Das ist der Papplappen, den die Rennleitung immer sehen will)
Gruß
Michael
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Re: Stützlast
Hä? Bahnhof!
Lass mich mal überlegen . . . was hab ich denn damals mit zur HU geschleppt? Nur den Schein, mehr wollten die auch nicht sehen. Da hab ich aber jetzt noch nicht reingeguckt. Wobei mir gerade einfäält: wo haben die eigentlich die 100km/h reingeschrieben? Im Brief steht da ja auch nix.
Hier mal mein Brief: https://dl.dropbox.com/u/7979627/3dog.pdf
Gruss, Ned
Lass mich mal überlegen . . . was hab ich denn damals mit zur HU geschleppt? Nur den Schein, mehr wollten die auch nicht sehen. Da hab ich aber jetzt noch nicht reingeguckt. Wobei mir gerade einfäält: wo haben die eigentlich die 100km/h reingeschrieben? Im Brief steht da ja auch nix.
Hier mal mein Brief: https://dl.dropbox.com/u/7979627/3dog.pdf
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Re: Stützlast
Die 100km/h werden auch nur auf dem Papplappen unter Ziffer 22als Freitext eingetragen.
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