Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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stefantom
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Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden

Beitrag von stefantom »

Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden

Hallo liebe Forumsfreunde,
da sich in der letzten Zeit die Fragen zur Einfuhr von Faltern und Klappern aus den Niederlanden häufen, wollte ich Euch das Ergebnis meiner Recherchen erläutern.
Dies betrifft in der Regel die Falter und Klapper mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 750 KG, da diese bekanntlich in den Niederlanden keine eigenen Fahrzeugpapiere benötigen.

Diesbezüglich habe ich mal eine Anfrage an die DEKRA geschickt.

Anfrage an die DEKRA:

Hallo,
wenn ich aus den Niederlanden einen gebrauchten, bzw. neuen Anhänger bis 750 KG zulässigem Gesamtgewicht nach Deutschland einführen möchte, benötige ich ja entsprechende Fahrzeugpapiere, die es in der Gewichtsklasse allerdings in den Niederlanden nicht gibt.
Welche Unterlagen benötige ich dafür, bzw. wie erhalte ich die für die Anmeldung nötigen Papiere?
Mit freundlichen Grüßen
……


Antwort von der Dekra Mönchengladbach

Sehr geehrter Herr …..
1. Zunächst einmal muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden und eine Zolldeklaration gemacht werden. Da hat die Dekra nichts mit zu tun.
Wenn Sie ein COC-Papier besitzen, d.h. eine Betriebserlaubnis, können Sie zur DEKRA kommen und eine Hauptuntersuchung machen lassen u. auch ggf. ein Datenblatt ausstellen lassen.
Ohne Vorhandensein eines COC-Papiers müssen Sie zum TÜV fahren und der TÜV macht eine Untersuchung nach § 21 StVZO.

Wenn es sich um die Einführung eines Neufahrzeuges handelt, kann die DEKRA ab Juni ebenfalls diese Dienstleistung durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
………………………….

Bitte beachtet jedoch, dass dieses Verfahren in einigen östlichen Bundesländern ebenfalls von der DEKRA durchgeführt werden darf.

§ 21 der StVZO besagt:
§21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein anderer Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein. Abweichend von Satz 2 bedarf es für Fahrzeuge, die für die Bundeswehr zugelassen werden, nicht der Vorlage eines Fahrzeugbriefs, wenn ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr eine Datenbestätigung entsprechend Muster 2d ausstellt.
Hier nun die Erfahrungen unserer Forumsmitglieder:

Für die Abholung:
- generell einen Kaufvertrag ausfüllen
- Anhänger für den Transport, oder
- Kurzzeitkennzeichen (in den Niederlanden toleriert)

Für die TÜV-Vollabnahme:
- gültiger, vollständig ausgefüllter Kaufvertrag (hier im Downloadbereich)
- den Hänger (evtl. die vorhandene Fahrgestellnummer von Farbe befreien und leserlich machen)
- eventuell eine KFZ-Briefkopie des gleichen Anhängertyps (nicht zwingend notwendig)
- Gebühren beim TÜV - Nord 91,27 €

Für die Anmeldung:
- Versicherungsbestätigung (früher Versicherungsdoppelkarte)
- Gutachten des TÜV gemäß § 21 der StVZO
- Personalausweis, evtl. Vollmacht, falls auf anderen Namen zugelassen werden soll


Bezüglich einer gewünschten KFZ-Briefkopie kann man unsere Mitgliederliste durchschauen und dann den Besitzer eines typengleichen Anhängers direkt um eine Kopie seines KFZ-Briefes bitten.

Verliert bitte nicht die Geduld, wenn Ihr trotzdem an schlecht informierte Mitarbeiter eines Straßenverkehrsamtes geratet, die utopische Bescheinigungen verlangen.

Euer Stefan

Ps: Danke auch an Udo fürs drübersehen
Zuletzt geändert von CT7 Fan am 26.06.2009 21:48, insgesamt 5-mal geändert.
Grund: MOD-ct7 Fan - Stefan, hab die TÜV-Gebühren mit eingebaut
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KlappiRappi
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Re: Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden

Beitrag von KlappiRappi »

Hi Stefan.

Gut geworden :klapp:

Gruß
Dirk
Campingfamilie

Re: Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden

Beitrag von Campingfamilie »

Danke Stefan! Dann kann man doch mal wieder schnell auf deinen Beitrag verweisen und spart viel "umherklickerei" :wink:
Der TÜV Nord nimmt für die Vollabnahme übrigens 91,27 €.
Grüße auch an Maren !
Thomas
AJCrowley

Re: Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden

Beitrag von AJCrowley »

stefantom hat geschrieben: Antwort von der Dekra Mönchengladbach

Sehr geehrter Herr …..
1. Zunächst einmal muss das Fahrzeug beim Zoll angemeldet werden und eine Zolldeklaration gemacht werden.


Das ist natürlich Quatsch, was der liebe Onkel von der Dekra schreibt. Zollanmeldungen und -deklarationen fallen beim Warenverkehr innerhalb der EU-Mitgliedsländer natürlich schon lange nicht mehr an. Anders sieht es natürlich aus, wenn das Ein- oder Ausfuhrland nicht Mitglied der EU ist, also z. B. die Schweiz.
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stefantom
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Re: Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden

Beitrag von stefantom »

mal nach vorne hole :camp1
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken

Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!

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Famelymann

Re: Falter- und Klappereinfuhr aus den Niederlanden

Beitrag von Famelymann »

Ganz kurz meine Erfahrungen, da sie noch sehr frisch sind.

Klapper über 750 kg

Vollgutachten ( § 21 ) Berlin 91 €

Zulassung in Brandenburg 45,20 €
Vollgutachten
alter Brief
Kaufvertrag
Abmeldebescheinigung oder niederländisches Nummernschild ( hatte ich nicht, nur mit gutem Willen und Nachfrage über KBA bin ich aus der Sache ohne Mehraufwand gut raus gekommen )

Deshalb immer V O R H E R bei den Zulassungsbehörden nachfragen welche Dokumente benötigt werden, bevor es Ärger gibt.
Hinter dem Schalter sitzen auch nur Menschen!!!!

Ein schönen Gruß aus dem sonnigen Osten der Republik

Jörg
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