TÜV Abnahme nötig?

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
bitonline

TÜV Abnahme nötig?

Beitrag von bitonline »

Hallo,
ich habe einen Bekannten der kann mir aus Edelstahl die Gepäckgelerie nachbauen. Abweichend vom Original möchte er statt 32mm Durchmesser 25mm verwenden bei einer Materialstärke von 2,5mm statt 1,5mm. Ist das soweit OK?
Außerdem frage ich mich, ob man eine TÜV-Abnahme dafür braucht? Muss man die Versicherung fragen?
Im Forum waren die Antworten schon etwas älter und nicht eindeutig.
Vielleicht gibt es ja nuere Erkenntnisse, es gibt ja doch einige Faltis mit selbstgebauten Galerien.
Ich habe aber mitgenommen, das alles was weniger als 10cm vom Wagen entfernt ist, als Gepäck gilt und somit ähnlichen Normen unterliegt wie z.B. ein Dachgpäckträger. Richtig oder Falsch?

Gespannt auf Antworten wartet

Bitonline
Muckel

Re: TÜV Abnahme nötig?

Beitrag von Muckel »

Hallo ,
genau kenne ich mich zwar auch nicht aus , aber von unseren WOMO-Zeiten weiß ich :Alles was abnehmbar ist brauchst Du nicht eintragen lassen .
Aber laß Dich mal lieber noch von unseren Profis hier beraten ,
LG Birgit
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Niels$
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Re: TÜV Abnahme nötig?

Beitrag von Niels$ »

Ich bin auf dem gleichen Trip wie Birgit.
Kannst Du also die Rehling irgendwo anklemmen (die Klemme darf natürlich festgeschraubt werden) gilt es als Ladung. Schraubst oder schweißt Du jedoch etwas fest an, dann ist es zum Fahrzeug gehörend und so eine bauartliche Veränderung, die einer Abnahme bedarf. Strittig scheint da das Thema, wenn man vorhandene Bohrungen am Fahrzeug nutzt, um da etwas anzuschrauben. Ist es mit eine Flügelmutter/-schraube fest und relativ schnell abnehmbar, dann kann schon eher Richtung Ladung geschaut werden, als wenn es mit normalen Muttern fest ist und nach Möglichkeit noch mit Schraubenkleber fixiert ist.
ich denke, hier gibt es einen Bereich zu Auslegung, nur wer den wie auslegt :?:
Auf unserem alten Holtkamper hatten wir eine Eigenbaurehling, die auch als solche zu erkennen war und auch nicht mal so fix abbaubar war, die wurde bei 5xHU nicht bemängelt.

Niels
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
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Heide-Bär
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Re: TÜV Abnahme nötig?

Beitrag von Heide-Bär »

Hallo Bitonline,

habe meine Galerie auch selbst geschweißt, alle Maße so angepaßt wie es mir besser erschien und meine ragt auch fast 10cm seitlich hinaus (ca.8cm) und das hat den TÜV auch nicht gestört. Die meinten das ist ,ebenso wie Nils das schon geschrieben hat , "Ladung" und damit Eigenverantwortlichkeit. Und wie weit der Träger über den Hänger hinausragen darf hängt von den Beleuchtungseinrichtungen ab. Genaue Zahlen hab ich aber nicht. Ich meine aber das es seitlich bis max. 25cm über die Leuchten gehen darf(ohne Gewähr) sonst braucht man Positionsleuchten.
Aber mit den Überwachungsvereinen ist das so eine Sache. Eigentlich gibt es immer eine rechtliche Basis trotzdem gibt es immer wiedermal verschiedene Meinungen. Bei der Eigenbaugalerie aber bei mir nicht . siehe hier

http://www.klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=48&t=1030

warum wollt ihr denn so breit werden . Bei mir passen jetzt schon 4 Räder und ein Schwiegermuttersarg drauf und die Proportionen sehen damit auch schon na ja Gewöhnungsbedürftig :mrgreen: aus.

Gruß

Oliver
Minimax

Re: TÜV Abnahme nötig?

Beitrag von Minimax »

Niels$ hat geschrieben:Ich bin auf dem gleichen Trip wie Birgit.
Kannst Du also die Rehling irgendwo anklemmen (die Klemme darf natürlich festgeschraubt werden) gilt es als Ladung. Schraubst oder schweißt Du jedoch etwas fest an, dann ist es zum Fahrzeug gehörend und so eine bauartliche Veränderung, die einer Abnahme bedarf.
So eine Regelung gibt es tatsächlich,ein Gepäckträger mit abnehmbarem Koffer an einem Motorrad muß ja auch nicht eingetragen werden,genausowenig wie ein Dachgepäckträger für ein Auto.
Bin mir aber nicht sicher ob vielleicht das abnehmbare nicht eintragungspflichtige Teil selber doch eine TÜV Prüfung braucht,schließlich ist das Teil selber ja keine Ladung sondern dient dazu etwas damit Transportieren,also soll es ja halten und sicher sein.
Ein Dachgepäckträger oder ähnliches muß auf jeden Fall ein CE oder TÜV Prüfzeichen haben!
Einfach mal beim TÜV nachfragen.

Wie so oft im Leben:Alles Auslegungssache und wo kein Kläger da kein Richter. :wink:

PS:Ich persöhnlich halte übrigens die Lösung mit 25mm.Edelstahlrohr bei 2,5mm Wandstärke für unvorteilhaft.Das wird eine ziemlich schwere Konstruktion,aber nicht unbedingt wesentlich stabiler als ein Stahlrohr mit 32mm/bei 1,5mm.
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