Hallo zusammen,
ich bin gerade drauf und dran mir einen gebrauchten Heinemann Z570B Bj, 1981 zuzulegen. Der Wagen macht auf mich(!) einen für das Alter super-gepflegten Eindruck.
Jetzt habe ich ein paar Fragen an euch Profis damit ich auch bald einer werde
1. Was kostet es wohl an Zeit, Geld und Mühe eine 100 km/h Zulassung zu bekommen? Den entspr. Thread hier im Forum habe ich schon gelesen, kann aber mit der Voraussetzung der Anhänger muss für 100 km/h geeignet sein nichts anfangen. Wie finde ich denn heraus ob der Hänger geeignet ist?
2. Worauf muss man beim zweiten Blick achten ?
Ich Danke euch schon mal jetzt für die schnellen Antworten
Joe
Frischlings-Fragen
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Zuletzt geändert von JSegers am 29.04.2009 21:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frischlings-Fragen
Hallo und herzlich Willkommen hier bei uns
Schau mal hier gibts einen Thread Augen auf beim Kauf
Vielleicht hilft dir der schon weiter?
Ansonsten wirst Du sicher noch Antworten bekommen , da bin ich mir ganz sicher
Grüße und viel Spaß hier im Forum Iris
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Glaube denen, die die Wahrheit suchen, und zweifle an denen, die sie gefunden haben.
André Gide
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Re: Frischlings-Fragen
Hallo Joe,
eine 100-Zulassung für den Heinemann kriegst du nur, wenn dein Zugwagen ein Leergewicht von über 2 Tonnen hat - also im Bereich eines schon recht boliden Geländewagen oder eines Transporters.
Mit meinem damaligen Mercedes 220 V-Klasse habe ich die gültige Gewichtsformel erfüllt und ausschließlich!!!! für diese Gespannformation die 100-Zulassung erhalten.
Eine zweite Möglichkeit besteht im Einbau von Stoßdämpfern - Kostenpunkt um 200 €. Bei einem 81-ger Heinemann ist diese Investition aber recht fragwürdig, es sei denn, du kannst ihn für ca. 300 € kriegen, damit du bei den dann entstehenden Kosten im halbwegs grünen Bereich bleibst.
Hier die Vorschriften:
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zGAnh = X x m Zugfzg. leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Die zulässige Gesamtmasse (früher: Gesamtgewicht) Ihrs Anhängers darf - abhängig von seiner technischen Ausrüstung - folgende Prozentsätze der Leermasse (früher: Leergewicht) des Zugfahrzeugs nicht überschreiten:
30 % Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer
80 % Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
110 % andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Verfügt der Anhänger zusätzlich über
* eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt, oder
* ein anderes Bauteil bzw. eine selbständigen technischen Einheit, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
* hat das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt,
gelten folgende Werte:
100 % für Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
120 % für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Uwe
eine 100-Zulassung für den Heinemann kriegst du nur, wenn dein Zugwagen ein Leergewicht von über 2 Tonnen hat - also im Bereich eines schon recht boliden Geländewagen oder eines Transporters.
Mit meinem damaligen Mercedes 220 V-Klasse habe ich die gültige Gewichtsformel erfüllt und ausschließlich!!!! für diese Gespannformation die 100-Zulassung erhalten.
Eine zweite Möglichkeit besteht im Einbau von Stoßdämpfern - Kostenpunkt um 200 €. Bei einem 81-ger Heinemann ist diese Investition aber recht fragwürdig, es sei denn, du kannst ihn für ca. 300 € kriegen, damit du bei den dann entstehenden Kosten im halbwegs grünen Bereich bleibst.
Hier die Vorschriften:
Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:
zGAnh = X x m Zugfzg. leer
mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs
für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte:
Die zulässige Gesamtmasse (früher: Gesamtgewicht) Ihrs Anhängers darf - abhängig von seiner technischen Ausrüstung - folgende Prozentsätze der Leermasse (früher: Leergewicht) des Zugfahrzeugs nicht überschreiten:
30 % Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer
80 % Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
110 % andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Verfügt der Anhänger zusätzlich über
* eine Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt, oder
* ein anderes Bauteil bzw. eine selbständigen technischen Einheit, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder
* hat das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt,
gelten folgende Werte:
100 % für Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
120 % für andere Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
Uwe
Esterel - vom Stoff zur Wand!
Re: Frischlings-Fragen
Hi Uwe,
das war SUPER!! Vielen Dank für die Tipps, da kann ich nun mal auf den Verkäufer zugehen und sehen, wie man sich wohl einigen könnte...
Wenn ich wüsste was Du gerne trinkst, würd' ich wohl ein'n ausgehm
Gruß
Joe
das war SUPER!! Vielen Dank für die Tipps, da kann ich nun mal auf den Verkäufer zugehen und sehen, wie man sich wohl einigen könnte...
Wenn ich wüsste was Du gerne trinkst, würd' ich wohl ein'n ausgehm
Gruß
Joe