Hallo zusammen,
ich habe am Wochenende mal meine Rücklampen erneuert, da sie auseinander fielen und habe festgestellt, dass der Vorbesitzer eine Nebelschlusleuchte montiert, aber sie keineswegs angeschlossen ist. Nun würde mich interessieren, ob ich überhaupt eine brauche.
Der Hänger ist von 1993.
Lg stefan
Nebelschlussleuchte
- stefantom
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Re: Nebelschlussleuchte
Hi Stefan,
generell alles, was angebaut ist, muß auch funktionieren. So will es der TÜV. Anhänger benötigen eh seit 1.1.1991 eine Nebelschlußleuchte. Da Dein Hänger von 1993 ist ist, dürfte es sich dabei wahrscheinlich um die serienmäßige Nebelschlussleuchte handeln. Also anschließen und keinen Ärger mit dem TÜV bekommen.
Bitte beachte hierbei auch die Straßenverkehrs-Zuassungsordnung § 53 b
Gruß
Udo
generell alles, was angebaut ist, muß auch funktionieren. So will es der TÜV. Anhänger benötigen eh seit 1.1.1991 eine Nebelschlußleuchte. Da Dein Hänger von 1993 ist ist, dürfte es sich dabei wahrscheinlich um die serienmäßige Nebelschlussleuchte handeln. Also anschließen und keinen Ärger mit dem TÜV bekommen.
Bitte beachte hierbei auch die Straßenverkehrs-Zuassungsordnung § 53 b
Gruß
Udo
Zuletzt geändert von CT7 Fan am 11.10.2009 09:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nebelschlussleuchte
also dekra sagt muss ich haben ab 1991 ist diese pflicht
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Re: Nebelschlussleuchte
Jau, für das Baujahr braucht ein Anhänger ne Nebelschlußleuchte, jedenfalls war das die Auskunft beim TÜV vor ca. 3 Wochen.