Der Prüfer bei der HU (Tüv, Dekra, KÜS usw.) muss den ordnungsgemäßen Zustand einer verbauten Heizung bestätigen. Das kann er machen indem er eine "light-Gasprüfung" , also nur die Heizung mit allem was davor hängt, macht oder sich auf eine gültige und vorhandene Gasprüfung bezieht.
Und selbst wenn die Gasprüfung vorhanden ist kann und darf er eine Plausibilitätsprüfung machen. Das bedeutet er kann sich Regler und Schlauch sowie die Heizung trotzdem anschauen und auf Funktion prüfen. Dies darf dann aber nichts extra kosten da es Bestandteil der HU ist. Wenn er Sachkundiger nach G607 ist (ist nicht jeder HU-Prüfer) wird er eher zur kostenpflichtigen Gasprüfung raten. Und hier wird es wieder lustig da die ihm zur Verfügung stehenden Prüfmittel (Druckpumpe, Gasschnüffler) ja nach seinem Arbeitgebern von 2020-2023 nicht gut genug dafür waren.
Ich weiß von einem GTÜ-Prüfer dass ihnen zur Verwendung von Lecksuchspray anstatt Gasschnüfflern geraten wurde. Ich stelle mir gerade den Kunden mit einem Carthago-Womo für über 200tausen Euro vor wenn ihm der Prüfer mit dem Sabberspray durch die Schränke sprüht.
Im Falle der Falter hat vermutlich so gut wie keiner eine fest verbaute Heizung. Somit wird sich auch kein Prüfer dafür interessieren zumal der Aufwand an diese zu kommen nicht zu verachten wäre.
Noch eine Anmerkung: Die Gasprüfung nach G607 ist (noch) kein Gesetz, wird aber im Schadensfall herangezogen. Wenn die Geschichte mit der eigenständigen Prüfung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) irgendwann mal fix ist sieht das vermutlich anders aus. Da werden einige Wohnwagenfahrer (egal welcher Bauform) schlucken welche die Prüfung für nicht notwendig halten.