Gasprüfung beim Camplet Passion

Rollo Wolf
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Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Rollo Wolf »

Hallo zusammen,
Ich habe hier mal eine Frage zum Thema Gasprüfung. Wir haben uns im Juli 2023 einen gebrauchten Passion von Juli 2021 gekauft. Dieser muss jetzt im Juli zum TÜV. Für uns zum ersten Mal.
Da kommen bei mir Fragen auf:
  • Muss eine Gasprüfung erfolgen?
    • Da aktuell sehr unterschiedliche Aussagen zur Gasprüfung von Wohnwagen/Wohnmobilen kursieren, (eine Prüfung soll entkoppelt vom TÜV-Termin erfolgen) ist auch die Frage nach der Zuständigkeit offen. Wer darf/ muss zukünftig prüfen?
    • Bei dem Passion ist nur ein kurzes Gasrohr mir einem Gewinde zu sehen, an dem die beiden Brenner auf der Gegenseite enden. Ist jetzt eine Prüfung davon abhängig, welche Gasquelle (5Kg oder kleine Kartusche) genutzt wird?

      Vielleicht kann mir jemand dazu eine Antwort geben.
    In der Hoffnung auf schöneres, wärmeres Wetter :winkend:
    Gruß Rolf
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stefantom
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von stefantom »

Falter klappern sind meines Wissen von ausgenommen somit keine gas trufung selbst beim Wohnwagen ist die eigentlich nicht Pflicht aber das sehen die leider anders was anderer seit ja auch meine Sicherheit ist auch wenn es nur eine Moment Aufnahme ist
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken

Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!

Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
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ABurger
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von ABurger »

Servus,
Nein, der Kocher in Eurer mobilen Küche zum Betrieb mit Kartuschen oder an einer Gasflasche, unterliegt keiner Prüfpflicht.
Solange nicht an den festen Verschraubungen manipuliert wird und Ihr Euch an die BDA zu dem Kocher haltet,
sollte sich alles im grünen Bereich befinden. Nach Anschluß der Gasquelle solltet Ihr allerdings eine Dichtheitskontrolle machen
(wie das geht sollte in der BDA zum Kocher stehen).

Was die von Dir angesprochene Gasprüfung an Wohnwagen angeht, ist diese nicht Bestandteil der HU.
Bei Wohnwagen bestehen Platzbetreiber (im stillen Einvernehmen der Platzmieter lt. den AGB der Einmietung)
aus vers.-techn. Gründen auf eine gültige Gasprüfung, die von autorisierten Prüfstellen durchgeführt wurde.
Lediglich bei selbstfahrenden Caravans (Wohnmobilen) ist die Gasprüfung Teil der HU, derzeit jedoch ausgesetzt,
weil es an geeigneten Messgeräten fehtl, die dafür nötig sind.

Also, Du kannst beruhigt zu Deinem HU-Termin fahren, der Prüfer wird Dich nicht fragen.
Eine Gasprüfung wäre lediglich dann nötig, wenn an Eurem Anhänger eine Anlage fest installiert wäre,
z.B. mit fester Verrohrung vom Standplatz der Vorratsflasche im Gasfach bis hin zum Gasherd / Kühlschrank / Heizung.
Das trifft in Eurem Fall nicht zu und ist so zu händeln, wie bei einem mobilen Gasgrill / transportablen Tischkocher oder so.

Solltest Du aber unsicher sein, was Dein Gerät betrifft, dann suche einen Fachmann auf,
der z.B. auch solche Prüfungen vornimmt.

Aber vielleicht meldet sich der User "Fuzzy", der Ralf hier im thread auch noch zu dem Thema?
Klapprige Grüsse von Rüdiger
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Rollo Wolf
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Rollo Wolf »

Moin zusammen,
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Ich war im Juli letzten Jahres mit dem Passat zum TÜV. Da war ein Wohnwagen vor meinem zur Prüfung. Der Prüfer wollte den Wohnwagen stilllegen, wenn die vorhandene Gas-Anlage nicht entfernt oder instandgesetzt wird. Der Wohnwagen sah vom Typ her noch nicht sehr alt aus. Das genaue Alter habe auch nicht erfragt, da der Eigentümer ob dieser Botschaft wenig gut gelaunt war.
Auch wenn eine Neuinstallation in der Camplet-Küche nicht die Welt kosten dürfte, so hat es mich doch interessiert, was da auf mich zukommen könnte.

Euch nochmals vielen Dank.

In diesem Forum habe ich als Anfänger schon sehr viel dazugelernt. Auch dafür danke ich euch.

Vielleicht trifft man sich mal irgendwo.

Viele Grüße aus dem weißgefrorenen Norden.
Rolf
:prost: Grüße von der Schlei :cool2:
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Fuzzy
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Fuzzy »

Dann versuche ich mal, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen.

Fangen wir mal vorne an: Die Behauptung, bei Faltern und Klappern benötigt man keine Gasprüfung ist zumindest nicht ganz richtig. Die EN1949 (und daraus abgeleitet die G607) sprechen von bewohnbaren Freizeitfahrzeugen. Darunter fallen auch Wohnwagen. Wenn wir nun in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein)schauen steht da wohl bei fast jedem unter 5 SDAH Wohnwagen mit Klapp/Faltaufbau.
Somit ist der Punkt "bewohnbares Freizeitfahrzeug schon mal erfüllt. Nach der G607 ist also schon mal die Prüfung vorgesehen.
Jetzt schauen wir uns das mal genauer an. Ist überhaupt eine Gasanlage verbaut? Es gibt ja keine Vorschrift für Wohnmobile/Wohnwagen mit einer Gasanlage ausgerüstet zu sein.
Ist nichts vorhanden kann und muss auch nichts geprüft werden. *
Ist was vorhanden können wir unterscheiden: Ist es fest am/ im Fahrzeug verbaut (Kühlschrank, Heizung, Herd usw.) oder ist es dies nicht.
Nimmst du z.B. einen Heinemann Z572 so hat dieser den Herd an der Hecktüre verbaut. Diese lässt sich aber werkzeuglos aushängen und dadurch irgendwo abstellen. Somit ist dieser Herd nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden und einem mobilen (Gas-)Grill gleichgestellt. Dies bedeutet auch, dass ein (meist etwas günstigerer) Freizeitregler genutzt werden darf.
Nimmst du nun den Camplet ist der Herd ebenso in der Hecktüre verbaut. Allerdings ist diese nicht werkzeuglos abnehmbar. Dies bedeutet, dass der Herd Teil des Fahrzeugs wird. Somit muss ein Caravanregler verwendet werden und das Fahrzeug ist nach der G607 prüfpflichtig.
Das mal zur En1949 und zur G607
Jetzt kommen aber noch die HU-Prüfrichtlinien dazu. Diese sind im groben und ganzen EU-einheitlich. Bis vor ein paar Jahren war es ja so, dass Gasanlagen bei Wohnwagen kein Bestandteil der HU in Deutschland waren. Nun war man in der EU der Meinung, dass Heizungen in Anhängern (übrigens auch bei Wohnmobilen) geprüft werden müssen. Der Grundgedanke war meines Wissens auf LKW-Anhänger bezogen welche eine Heizung (egal durch welches Medium betrieben) besitzen. Dies wurde aber so nicht spezifiziert so dass in Deutschland dies für alle Anhänger übernommen wurde.
Somit besteht auch generell eine Pflicht für den Prüfer, den ordnungsgemäßen Zustand der Heizung, falls vorhanden zu überprüfen.Keine Heizung würde also auch keine notwendige Gasprüfung für die HU bedeuten!
Nun gab es 2020 Bedenken bei den Prüforganisationen über die verwendeten Prüfmittel und deren Dokumentation. Daher war die fehlende Gasprüfung als HU-Mangel erst mal bis 2023 ausgesetzt. Allerdings erinnern wir uns da an den Absatz mit der EU-Prüfrichtlinie zum Thema Heizung. Da das ganze auch für die einzelnen Prüfer wohl sehr verwirrend war gab es weiterhin Prüfer die eine gültige Gasprüfung verlangten und Prüfer die sich nicht für die Gasanlage/Heizung interessierten.
Nun kam eine andere Entscheidung: Die Gasprüfung ist kein Bestandteil der HU mehr sondern soll ab April 2024 eine eigenständige Prüfung darstellen.
Tja, das mit dem Datum haut ja schon nicht mehr hin. Vielleicht erleben wir das dann noch in diesem Jahrzehnt.

Und somit kommen wir zu dem *
Zu der eigenständigen Gasprüfung kam auch der Gedanke auf, diese, ähnlich einer gültigen HU, als Voraussetzung für eine Zulassung zu machen.
Da aber wie schon geschrieben keine Gasanlage vorgeschrieben ist stell ich mir das lustig vor, wenn mehrere Wohnwagen/Wohnmobile zur Zulassungsstelle fahren damit sich die dortigen Mitarbeiter davon überzeugen können dass keine prüfpflichtige Gasanlage verbaut ist.

Jetzt haben wir mal die G607 und das Thema Prüforganisationen bei der HU durch.
Damit es abgerundet ist fehlen jetzt noch die Betreiber von Campingplätzen. Diese können und müssen (wegen ihren Versicherungen) selbst entscheiden ob sie einen Camper ohne gültige Gasprüfung auf den Platz lassen oder nicht. Mir hat bislang nur ein Kunde berichtet, dass ein Platzwart nach der Gasprüfung gefragt hat. Kontrolliert hat er die Antwort dann wohl nicht.

Jetzt komm ich nochmals auf den ersten Abschnitt zurück, dass Falter und Klapper keine Prüfung benötigen.
Dazu nur mal eine Frage: Was unterscheidet nach dem Aufbau einen Klapper von einem festen Wohnwagen? Meiner Meinung nach nichts. Der ist genau gleich ein geschlossener Raum.
Aber die Falter sind doch offen und luftig usw.? Wenn ich alleine hier im Forum lese wie manche von ihren eingezippten Böden schwärmen damit es nicht zieht und keine Ameise den Weg ins innere findet hat sich die Frage mit "luftig" für mich schon erledigt auch wenn mancher seinen Falter nicht so abdichtet.

So, und bevor ich es vergesse: Es macht bei alldem erst mal keinen Unterschied wie groß der Gasbehälter ist. Es ist also egal ob die blauen Campinggaz-Schraubkartuschen oder ein 5 Kilo-Flasche oder ein 5 Kubikmeter großer Tank für eine Außeneinspeisung genutzt wird. Schwierig wird es dann bei den kleinen Stech/Schraubkartuschen. Da liegt es aber nicht an den Kartuschen selbst sondern an den Kochern die oftmals keine Zulassung für eine feste Verbauung in Fahrzeugen haben.
Gruß Ralf
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von ABurger »

Hallo Ralf
und vielen Dank für Deine erhellende Erklärungen.
Da war mein Wissenstand bisher sehr lückenhaft, muss ich gestehen.
Als Fazit nehme ich daraus mit: Der TÜV-Prüfer darf sehr wohl eine fehlende Gasprüfung bei der HU monieren
und kann ggf. die Plakette verweigern - auch an Wohnwagen?

Dem Rollo Wolf habe ich dann wohl auch eine falsche Auskunft gegeben, sofern er sich den fest verbauten Kocher installieren läßt,
wie er im Prospekt zu sehen ist, da dieser nicht werkzeuglos umhergetragen werden kann?

Nochmals Danke für Deine ausführlichen Erläuterungen!
Gut, daß wir hier einen Fachmann an Bord haben.

Sorry Rollo Wolf für meine teilweise falsche Auskunft!
Klapprige Grüsse von Rüdiger
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Fuzzy
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Fuzzy »

Der Prüfer bei der HU (Tüv, Dekra, KÜS usw.) muss den ordnungsgemäßen Zustand einer verbauten Heizung bestätigen. Das kann er machen indem er eine "light-Gasprüfung" , also nur die Heizung mit allem was davor hängt, macht oder sich auf eine gültige und vorhandene Gasprüfung bezieht.
Und selbst wenn die Gasprüfung vorhanden ist kann und darf er eine Plausibilitätsprüfung machen. Das bedeutet er kann sich Regler und Schlauch sowie die Heizung trotzdem anschauen und auf Funktion prüfen. Dies darf dann aber nichts extra kosten da es Bestandteil der HU ist. Wenn er Sachkundiger nach G607 ist (ist nicht jeder HU-Prüfer) wird er eher zur kostenpflichtigen Gasprüfung raten. Und hier wird es wieder lustig da die ihm zur Verfügung stehenden Prüfmittel (Druckpumpe, Gasschnüffler) ja nach seinem Arbeitgebern von 2020-2023 nicht gut genug dafür waren.
Ich weiß von einem GTÜ-Prüfer dass ihnen zur Verwendung von Lecksuchspray anstatt Gasschnüfflern geraten wurde. Ich stelle mir gerade den Kunden mit einem Carthago-Womo für über 200tausen Euro vor wenn ihm der Prüfer mit dem Sabberspray durch die Schränke sprüht. :kopfklatsch:

Im Falle der Falter hat vermutlich so gut wie keiner eine fest verbaute Heizung. Somit wird sich auch kein Prüfer dafür interessieren zumal der Aufwand an diese zu kommen nicht zu verachten wäre.

Noch eine Anmerkung: Die Gasprüfung nach G607 ist (noch) kein Gesetz, wird aber im Schadensfall herangezogen. Wenn die Geschichte mit der eigenständigen Prüfung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) irgendwann mal fix ist sieht das vermutlich anders aus. Da werden einige Wohnwagenfahrer (egal welcher Bauform) schlucken welche die Prüfung für nicht notwendig halten.
Gruß Ralf
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Arne_ »

Beim Camp-let Passion kann man auch argumentieren, dass die Küche zum Betrieb immer außerhalb des geschlossenen Zeltes geklappt wird, innerhalb gibt es dann keine Gasleitungen.
An der Küche meines Passion ist übrigens am Cu-Rohr keine Verschraubung, sondern ein Gasschlauch mit dem dem Gasdruckminderer fest montiert. Die einzige Verschraubung, die ich selbst herstelle (Druckminderer an Gasflasche) ist damit immer außerhalb des Zeltes (auch wenn die Küche im Zelt betrieben werden sollte).
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Fuzzy
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Fuzzy »

Es geht nicht um ein "innerhalb" sondern darum dass in dem Fall der Herd fest mit dem Fahrzeug verbunden ist. Das der Camper "nur" die Verbindung zwischen Flasche und Regler (bei Anlagen mit Crashsensor zwischen Flasche und Schlauchbruchsicherung das Hochdruckschlauch) herstellen soll ist eigentlich normal. Daher ist diese Verbindung auch generell Werkzeuglos (Ausnahme Hilfsmittel Flaschenschlüssel) machbar.
Ob die Küche nun nach außen geschwenkt wird oder im Zelt betrieben wird weiß niemand. In letzterem Fall ist z.B. außer den Verbindungsstellen auch die Zündsicherung des Herdes von Bedeutung und auch Bestandteil einer Gasprüfung. Aus der Erfahrung kann ich dir sagen dass diese bei oft genutzten Herden auch gerne mal klemmt und somit ohne Funktion ist. Das kommt ganz einfach von Staub und Fett auf den Stiften der Geräteregler.
Gruß Ralf
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Rollo Wolf »

Hallo zusammen, war ein paar Tage in Halle und komme daher erst jetzt dazu, die sehr ausführlichen Antworten zur lesen.
Bei all diesen Sichtweisen und Begriffsbestimmungen zu Wohnwagen, Zeltanhänger… ist mir eingefallen, dass ich bei der Versicherung meines Passion schon ein Problem hatte. Der Anhänger sollte laut Versicherung wie ein normaler Pkw- Anhänger, der auch andere Dinge transportieren könnte, versichert werden. Es kostete mich einige Überzeugungskraft, dass das Zelt nicht einfach auf den Anhänger gelegt wird und jederzeit weggepackt werden kann. Für die Versicherung bleibt es wohl ein Zelt auf einem Anhänger. Für den TÜV ist es dann wieder ein Wohnwagen. :kopfklatsch:
Ich kann aus den Erläuterungen eigentlich für mich nur mitnehmen, dass die Gasprüfung vermutlich vielleicht eventuell… durchgeführt wird, es für mich aber besser wäre, wenn ich einen Nachweis hätte, den ich bei Bedarf auf einem Campingplatz vorzeigen kann.
Jetzt bin ich eigentlich noch mehr darauf gespannt, was mich erwartet.

Gruß Rolf
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Exfalter »

Rollo Wolf hat geschrieben:Für die Versicherung bleibt es wohl ein Zelt auf einem Anhänger.
Hallo Rolf,

bei mir lautet die Zulassungsbescheinigung auf "SDAH Wohnwagen". Das war auch bei unserem früheren Falter so und ebenso bei dem Jametic meines Sohnes. Damit gibt es normalerweise keine Diskussion bei der Versicherung.

Viele Grüße, Stephan
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Reinhard
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Reinhard »

Hallo Rolf,
mein Trigano Chambord ist bei meiner Versicherung auch als ein Anhänger mit Ladung versichert.
Eine Versicherung als Wohnwagen würde ein vielfaches an Versicherungsprämie kosten.
In den Papieren ist es ein SDAH Wohnwagen mit Kapp- und Faltsystem.
Gasprüfung habe ich in 18 Jahren auch noch nicht gemacht.
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Fuzzy
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Fuzzy »

Bei der Haftpflicht sollte sich die Versicherungsprämie aber nicht viel schenken. Bei der Kasko sieht es vermutlich anders aus. Da würde ich mich aber schlau machen was dann im Schadensfall der "Ladung" bezahlt wird. Aber wie schon von Stephan erwähnt wurde zählt normalerweise das, was im Fahrzeugschein steht. Somit wäre er ja falsch versichert was im Schadenfall auch ein Problem sein könnte. Da würde ich mich auch nicht auf die mündliche Aussage eines Maklers verlassen.

Hat dein Trigano überhaupt eine mit dem Anhänger verbundene Küche? Für einen abnehmbaren Küchenblock benötigst du keine Prüfung. Hab ich aber oben schon erklärt.
Gruß Ralf
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Appie »

Ich bin auf diesen Artikel gestoßen: https://gaspruefung.org/dvgw-g-607/
Die der G 607 zugrundeliegenden technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die, um im juristischen Jargon zu bleiben, Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen. Hierunter fallen auch Falt- und Klappanhängerfahrzeuge, allerdings nur, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.
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Re: Gasprüfung beim Camplet Passion

Beitrag von Fuzzy »

Diese Seite wurde schon oft verlinkt. Leider findet sich in der EN1949 nirgends diese angebliche Ausnahme.
Gruß Ralf
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