habe auf der Seite von Camping, Cars und Caravans folgende Meldung entdeckt:
- Kurz vor dem Start der großen Koalition unterzeichnete Noch-Verkehrsminister Manfred Stolpe die 3.Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. In Zukunft dürfen neben den bisherigen Gespannkombinationen auch Caravaner 100 fahren, deren Gespann das Verhältnis 1 zu 1 von Leergewicht des Pkw zu zulässigem Gesamtgewicht des Caravans aufweißt. Allerdings müssen folgende Punkte beachtet werden: Caravan oder PKW müssen mit einer zugelassenen Stabilisierungseinrichtung oder Bauteilen, die nachweislich den Betrieb einer Kombination bis 120 km/h verbessern, ausgestattet sein. Nachrüstern bleibt der Gang zu einem Sachverständigen nicht erspart. Die Plakette von den Behörden wird nur noch für den Caravan gebraucht. Die noch bis 31. Dezember 2006 laufende 9.Ausnahmeverordnung wird zugleich bis 31.12.2010 verlängert.
27.10.2005
Wo sind die Juristen unter den Falterfreunden?
Gruß
Tom