Wenn ein Einspruch erlaubt istABurger hat geschrieben: ↑02.09.2023 19:15
Zur 100er-Zulassung .... stellt sich mir die Frage, wieviel hundert Kilometer muß man unterwegs sein,
damit sich der Geschwindigkeitsvorteil signifikant rechnet, in Gegenüberstellung des Aufwandes
(Kosten für den Anbau, Genehmigung, Zulassungsgebühren bei TÜV und Kfz-Berhörde) überhaupt rechnet?
Sie gilt ja eh nur auf deutschen Autobahnen und entspr. Kfz-Straßen mit autobahnähnlichem Ausbau..
Habe zwar auch eine 100er an der Wohndose, aber nutze sie nie wirklich.
Eine Pinkel-, Kaffee- oder Zigarettenpause und der Zeitvorteil ist ... weg.
Mein Urlaub fängt schon zu Hause an und hört dort quasi auch auf.
Ich mag mir den auf einer Fahrt, immer am Limit nicht verstressen,
also wird mit 90 km/h dahingetuckert (mitgeschwommen bei den Lkw) und gut ist.
Mit einer dt. 100er Zulassung darfst Du z.B. auch in der Schweiz, Frankreich, Österreich etc. 100 km/h fahren. Viele meinen weil, z.B. in Frankreich 130 km/h mit Anhänger bis max. 3.5T Gesamtgewicht zulässig ist, dürften sie diese auch fahren.
Ja, wenn dein Anhänger bis 130 km/h zugelassen ist, sonst nicht.
Und bei der Rennleitung wird es mit 80er Zulassung schnell arg teuer wenn du schneller fährst. Nehmen wir an du fährst ausserorts mit deinem bis 80km/h zugelassenen Anhänger 100km/h, dann bist Du mit ungefähr 170 Euro und einem Punkt dabei
Nur ein km/h mehr also bei 101 km/h bist du schon bei ungefähr 190 Euro und einem Punkt. .....
Also dafür gehe ich in den Ferien lieber lecker essen und trinken. Aber jeder so wie er will.