Lieber Mossi!
Eine Gasanlage besteht aus Versorgungseinheit(Flasche), Installation(befestigte Rohre) und Endgerät (Verbraucher!
Wenn Du all dies hast,
IST es eine Anlage und damit besteht eine Prüfpflicht!
Von der Pflicht ausgenommen, sind NUR Einzelgeräte, also z.B. der Mobile Kocher in der Küche, unter welchem die Flasche steht...
da fehlt nämlich die Installation...
Stehen tut das nicht in einem Paragraphen alleine, sondern in einer Verordnung, die sich auf die Betriebserlaubniss beruft!
Das Kraftfahrtbundesamt hat für den Betrieb von Gasanlagen in Fahrzeugen
die 2 jährige Prüfung vorgeschrieben! Ist eine Betriebsauflage, damit die Geräte in Fahrzeuge eingebaut werden dürfen...
Das betrifft ALLE Anlagen - gewerbliche Hänger und Fahrzeuge ebenso, wie Wohnwagen, Womos, usw...
Als "Gasfachmann" solltest Du dies eigentlich wissen...
ICH bin nämlich
auch "Fachmann" und mache das beruflich!!!
Der TÜV hat übrigens mit der Gasprüfung nichts zutun, sondern der ist dafür nicht zuständig!
Nur bei
Kraftfahrzeugen hat man die Prüfpflicht vor der HU vorgeschrieben...
Solltest Du also tatsächlich eine Anlage gebaut haben und KEINE GÜLTIGE PRÜFUNG vorweisen können, würdest Du im Falle eines Unfalls wohl mit einer Strafe zu rechnen haben und würdest zudem vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben, denn die Versicherung darf in solchen Fällen (erloschene Betriebserlaubnis) die Zahlung verweigern!!!
Sei mit solchen Tips also lieber vorsichtig!
Gruß Jürgen