Hallo Zusammen,
ich war heute mit Heini Z570 B beim TÜV, alles gut geklappt ohne Mängel drüber. Dann die Frage nach 100er Zulassung , nee und geht nicht und dann schon aber dann muss ihr Zugfahrzeug 1,8 t wiegen.
Versteht das jemand oder hat jemand für diesen Typ eine 100er Zulassung?
Gruß Claus
Keine 100er Zulassung
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Re: Keine 100er Zulassung
TÜV sagt:
Die technischen Voraussetzungen sind:
Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
Damit müsste es die Zulassung geben.
Aber die gilt dann nur, wenn zusätzlich bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. EinenOnline-Rechner findest du zum Beispiel hier:
https://www.humbaur.com/de/wissenswerte ... -regelung/
Die technischen Voraussetzungen sind:
Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische Radstoßdämpfer.
Damit müsste es die Zulassung geben.
Aber die gilt dann nur, wenn zusätzlich bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. EinenOnline-Rechner findest du zum Beispiel hier:
https://www.humbaur.com/de/wissenswerte ... -regelung/
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
Ich steh' auf Falten!
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Re: Keine 100er Zulassung
Da hat der Tüv erstmal fast Recht. Nur an der Mathematik hapert es vermutlich noch ein bisschen...
Er ging vom Faktor 0,3 aus. Das entspricht einem ungebremsten Anhänger bzw einem gebremsten Anhänger ohne Stossdämpfer. Da ich mal von einem zulässigen Gesamtgewicht von 600Kg ausgehe müsste dein Zugfahrzeug 2000 Kilo Leergewicht eingetragen haben. (2000Kgx0,3= 600Kg)
Bei einem gebremsten benötigst du zumindest noch Stoßdämpfer um auf den Faktor 0,8 zu kommen. (Da Eintragung Wohnwagen).
Packst du dann zusätzlich noch eine ASK dazu wäre der Faktor 1.
Dies ist aber bei den Massen vom Anhänger/ Zugfahrzeug vermutlich nicht nötig.
Er ging vom Faktor 0,3 aus. Das entspricht einem ungebremsten Anhänger bzw einem gebremsten Anhänger ohne Stossdämpfer. Da ich mal von einem zulässigen Gesamtgewicht von 600Kg ausgehe müsste dein Zugfahrzeug 2000 Kilo Leergewicht eingetragen haben. (2000Kgx0,3= 600Kg)
Bei einem gebremsten benötigst du zumindest noch Stoßdämpfer um auf den Faktor 0,8 zu kommen. (Da Eintragung Wohnwagen).
Packst du dann zusätzlich noch eine ASK dazu wäre der Faktor 1.
Dies ist aber bei den Massen vom Anhänger/ Zugfahrzeug vermutlich nicht nötig.
Gruß Ralf
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Re: Keine 100er Zulassung
Es ist immer wieder schön, was die beim TÜV so erzählen.
Jeder Anhänger der die Voraussetzungen erfüllt, also Reifen, Geschwindigkeitsinex, Alter,
kann eine 100er Zulassung bekommen. Ab Bj 90 eigentlich gar kein Problem.
Erstmal völlig unabhängig vom möglichen Zugfahrzeug.
Die 100er Zulassung bekommt der ANHÄNGER nicht das Auto, oder wie früher das Gespann.
Ist vielleicht noch nicht bei jedem Prüfer angekommen, nach all den Jahren.
Ob Du die 100km/h dann mit Deinem Zugfahrzeug auch fahren darfst, hängt wiederum von anderen Faktoren ab. (Siehe Fuzzys Beitrag)
Oder auch hier: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... zulassung/
Die häufigste Aussage die ich immer wieder höre/ lese ist, dass man ohne Bremse und/oder Stoßdämpfer keine
100er Zulassung bekommt und das ist einfach FALSCH und zeugt vom fehlenden Fachwissen des Püfers.
Das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs wird übrigens auch in die Papiere des Anhängers eingetragen,
ist also bei einer Kontrolle sehr leicht prüfbar. Die 100er Plakette muß gestempelt sein.
Viel Erfolg
Gruß Olaf
Jeder Anhänger der die Voraussetzungen erfüllt, also Reifen, Geschwindigkeitsinex, Alter,
kann eine 100er Zulassung bekommen. Ab Bj 90 eigentlich gar kein Problem.
Erstmal völlig unabhängig vom möglichen Zugfahrzeug.
Die 100er Zulassung bekommt der ANHÄNGER nicht das Auto, oder wie früher das Gespann.
Ist vielleicht noch nicht bei jedem Prüfer angekommen, nach all den Jahren.
Ob Du die 100km/h dann mit Deinem Zugfahrzeug auch fahren darfst, hängt wiederum von anderen Faktoren ab. (Siehe Fuzzys Beitrag)
Oder auch hier: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... zulassung/
Die häufigste Aussage die ich immer wieder höre/ lese ist, dass man ohne Bremse und/oder Stoßdämpfer keine
100er Zulassung bekommt und das ist einfach FALSCH und zeugt vom fehlenden Fachwissen des Püfers.
Das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs wird übrigens auch in die Papiere des Anhängers eingetragen,
ist also bei einer Kontrolle sehr leicht prüfbar. Die 100er Plakette muß gestempelt sein.
Viel Erfolg
Gruß Olaf