Hallo Alex,Atilla hat geschrieben:Aber warum soll er denn Brennen? Und warum sollte eine TK diesen Schaden zahlen wollen? Fest verbaute Feuerstellen? Fehlanzeige!! Selbst wenn mein Kocher den ganzen Rummel anzündet hat das nicht´s mit dem Zeltcaravan zu tun. Von der denke her entspricht das mehr dem Zenario eine brennende Kerze in den Kofferaum eines Auto´s zu stellen. Wenn die Karre dann abfackelt und die Versicherung das merkt kommt von denen auch kein Geld. Da springt wohl eher die private HP ein. Und grobe Fahrlässigkeit ist eh raus.
das ein Wowa oder Falter brennt ist nicht so häufig, passiert aber. Leider denkst Du in dem Fall nicht richtig. Deine Argumentation
ist schlüssig und würde bei uns normalen Menschen auch passen. Aber in den Bedingungen steht: "versichert sind Schäden
durch Feuer" Punkt aus. Selbst bei verschulden eines Fremden muss die TK zahlen.
[quote="Morgaine LeFey"
Wir haben unseren Alpenkreuzer extra mit Teilkaskoversicherung abgeschlossen. Gründe dafür wären z.B. Schäden durch Vandalismus, Diebstahl, Brand und Naturgewalten. Die Haftpflicht Versicherung zahlt nur für Schäden die durch den Halter des Anhängers verursacht werden.
[/quote]
Hallo Victorya M,
Armin hat recht, Schäden durch den Halter ist eine Sache der Privathaftpflicht d.h. man ist Privatperson die einen Falter hat was aber unwichtig ist.
Der Hänger ist über die eigene Kfz.-H. versichert z.B ich schiebe ihn und er rollt gegen ein Auto.
Wenn Du einen neuen Wowa TK versicherst ist das logisch. Aber einen sehr alten Falter versichert man nur TK wenn man absolut nicht rechnen muß
Vandalismus. Diebstahl, Brand und Elementar sind Punkte die für ein Auto wichtig sind aber bei einem alten Falter Wert unter 1000 € fragwürdig. Wenn
Dir die genannten Punkte wichtig sind, würde ich Dir raten die Bedingungen für die genanten Risiken zu lesen. Dürfte interessant sein.
Gruß Folkert