die "zulässige Höchstgeschwindigkeit" steht im Fahrzeugschein unter Nummer 6 (alt) oder unter Buchstabe T (neu).
Wenn nichts (ein oder mehrere Striche) eingetragen ist, hat das Fahrzeug keine Geschwindigkeitsbeschränkung.
Konkret hat die Basis unseres 3DOG keine "zulässige Höchstgeschwindigkeit" eingetragen.
Ich habe 2011 bei der Allianz angefragt, ob ich z.B. in Frankreich mit diesem Anhänger die zulässigen 130 km/h fahren darf, ohne daß mir eventuell der Versicherungsschutz abhanden kommt.
Die Antwort lautete:

Gruß
Michael