Trber hat geschrieben:jIch warte mal ab was Händler/hersteller sagen
Aber auf jeden fall.
Keine unüberlegten eigenaktionen nun ist erst einmal der Hersteller dran.
Er hat dir bei Übergabe der Wahre dir diese Mängelfrei zu übergeben.
Wenn du dennoch Mängel feststellst musst du den Hersteller darüber informieren.
Er hat das Recht auf nachbesserung d.h. er kann reparieren und damit die Mängel beheben.
wenn die Reparatur drei mal nicht zum gewünschten Ergebnis geführt hat,
Hast du das Recht auf Wandlung, d.h. neuen Trailldog oder Geld zurück.
Dazu gibt es einen haufen Paragrafen die im BGB nachzulesen sind
oder hier klicken
mit garantierten Grüßen
armin