Zoll!?! MWSt?!

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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Bellabambina
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Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Bellabambina »

Hallo zusammen,

ich kaufe einen Anhänger in NL und überführe in nach D.

Kann mir jemand sagen, wie das mit Mehrwertsteuer und Zoll ist.

Lieben Dank.

Bella
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Thule
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Thule »

Ist doch EU ! Ergo kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer.
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Fuzzy
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Fuzzy »

Da wäre ich mir aber nicht so sicher.
Ist es ein gebrauchter Anhänger zahlst du nichts, da die Steuer schonmal entrichtet wurde.
Bei einem Neufahrzeug sieht es evtl anders aus.
Ich gehe mal davon aus, daß du als Privatperson importieren willst.
Bei Fahrzeugen und Transportmitteln wird die Steuer im Zielland entrichtet. Das könnte bedeuten, du zahlst die Steuer in NL, bekommst die auf Antrag wieder zurück und bezahlst diese dann in Deutschland.
Ausnahme: Autos

Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Neuwagen kaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer in dem Land zahlen, in dem Sie Ihr Fahrzeug anmelden, also in Ihrem Wohnsitzland.

Als Neuwagen gilt jedes Auto, das weniger als 6 000 km zurückgelegt hat oder weniger als sechs Monate alt ist. Diese Mehrwertsteuerregelung gilt auch für andere neue Transportmittel wie Boote und Luftfahrzeuge.

Für Gebrauchtwagen und andere von Privatpersonen gekaufte Gebrauchtfahrzeuge wurde die Mehrwertsteuer bereits vom ursprünglichen Käufer im Einkaufsland gezahlt.

Für einen Gebrauchtwagen, den Sie von einer Privatperson kaufen, müssen Sie daher keine Mehrwertsteuer zahlen, weder in dem Land, in dem Sie den Wagen kaufen, noch in dem Land, in dem Sie ihn anmelden.


Quelle: http://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/vat/index_de.htm

Ruf einfach beim Zoll an und schildere deinen Fall. Da bekommst du dir richtige Antwort auf deine Frage. Zoll fällt zwar auf jeden Fall keiner an, aber der Verein ist auch für die Steuer zuständig.
Wäre nett, wenn du sie dann hier abschliesend posten könntest.
Zuletzt geändert von Fuzzy am 20.04.2016 15:11, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Ralf
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Knebel24 »

Anhänger gelten aber nicht als Fahrzeuge in diesem Sinne. § 1b UStG ist daher auf neue Anhänger nicht anwendbar. Daher zahlst du beim Kauf in NL nur die niederländische MwSt an den Händler.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Tombaz »

einfach beim Finanzamt fragen...

Zoll gibts keinen, Mwst mMn nur dann wenn der Mehrwertsteuersatz in NL anders ist als in D
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stefantom
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von stefantom »

Also beim gebrauchten gibt's keine Steuer drauf das weiss ich aus Erfahrung beim Neukauf kommt laut obelink was drauf
4 Packen weniger 3 Packen = einpacken

Ihr lacht über mich weil ich anders bin. Ich lache über euch, denn ihr seid alle gleich!

Jeder hat Schwächen, meine ist die Rechtschreibung
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Folkert »

Bei einem gebrauchten Wagen brauchst Du nichts zahlen. Auch bei einem neuen Wagen fallen keine Steuern an, denn die BTW (Niederl. MwSt) ist höher als die
deutsche. Mit viel Papierkrieg könnte man sich vom deutschen Zoll noch einige € zurück holen. Auch bei Obelink fallen keine zusätzlichen Steuern an, denn normalerweise sind die ausgezeichneten Preise Endpreise d.h. einschl Steuer. Man muß nur aufpassen ob der Händler von Brutto- oder Nettopreisen spricht. Wird gerne von Holländern mal bei deutschen Kunden versucht.

Gruß Folkert
Zuletzt geändert von Folkert am 20.04.2016 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Bellabambina »

:hi:

Vielen Dank für eure Antworten.

Laut Kaufvertrag ist der Preis inclusive 21 % BWT.
Der Wagen ist Modelljahr 2009, also kein Neuwagen.

Wenn ich eure Antworten richtig verstehe, fallen weder Zoll noch Steuer an
Evtl. kann ich 2 % BWT/MWST irgendwo/irgendwie beantragen.

Sicherheitshalber frage ich beim Finanzamt nach. Hoffentlich wissen die das auch, das gehört wahrscheinlich nicht zum Tagesgeschäft.

LG
Bella
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Fuzzy
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Fuzzy »

Bei nem Gebrauchten brauchst du nichts beantragen wollen. Da müsste dir der Händler ja seinen Einkaufspreis offenbaren, da er vermutlich nur auf die Differenz zwischen Ankaufpreis und Verkaufspreis seine MwSt abführt. Und das wird er nicht machen. Ausserdem wäre die Summe, die du da rausschlagen möchtest in keinem Verhältnis zum Aufwand.
Aber was anderes: Anhänger bis 750Kg laufen in NL meist aufs Zugfahrzeug. Das bedeutet, daß sie keine Papiere besitzen. Achte also drauf, daß diese vollständig vorhanden sind. Sonst wird das mit einer Zulassung in Deutschland schwierig. Ist das zulässige Gesamtgewicht höher, so benötigten auch die Nl-ler Papiere.
Gruß Ralf
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Bellabambina »

Hallo Ralf,

du hast Recht. Um die 2 % mache ich mir keinen Kopf.

Die fehlenden Papiere beschäftigen mich da schon mehr. Aber durch intensives Nachfragen überall habe ich ein paar Papiere zusammen bekommen und hoffe, dass sie mir den Weg zu deutschen Papieren ermöglichen.

Wir werden sehen.

LG Bella
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Folkert »

Hallo Bella,
Du mußt damit rechnen, dass Du eine Vollabnahme durch den TÜV brauchst. Meine 4 in Holland gekauften neuen Camp-let mit kpl. Papieren
durfte ich zum TÜV karren für eine Vollabnahme erst dann habe ich eine Zulassung bekommen. Da wir in Deutschland leben mit bundeseinheitlichen
Vorschriften, kann es sein, dass Du Glück hast und es nicht brauchst. Soll was mit den jeweiligen Mitarbeitern zu tun haben.
Ich wünsch Dir viel Glück und vernünftige Mitarbeiter beim Verkehrsamt.

Gruß Folkert
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Knebel24 »

Du kannst definitiv nichts sparen, egal ob Neu- oder Gebrauchtanhänger. Du bezahlst beim holländischen Händler mit dem Kaufpreis deine BTW und fertig.

Anders wäre es nur, wenn du den Anhänger als Unternehmer für dein Unternehmen nach D überführen würdest.
Auch der so genannte nichtkommerzielle Reiseverkehr, bei dem man auch die 2%-Punkte einsparen könnte, gilt nicht innerhalb der EU.
Und Anhänger gelten nicht als Fahrzeuge, für die es die Sonderregelung des § 1b Umsatzsteuergesetz gelten würde.
Liebe Grüße
Uwe (knebel24)
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Wombads »

Folkert hat geschrieben:Hallo Bella,
Du mußt damit rechnen, dass Du eine Vollabnahme durch den TÜV brauchst. Meine 4 in Holland gekauften neuen Camp-let mit kpl. Papieren
durfte ich zum TÜV karren für eine Vollabnahme erst dann habe ich eine Zulassung bekommen. Da wir in Deutschland leben mit bundeseinheitlichen
Vorschriften, kann es sein, dass Du Glück hast und es nicht brauchst. Soll was mit den jeweiligen Mitarbeitern zu tun haben.
Ich wünsch Dir viel Glück und vernünftige Mitarbeiter beim Verkehrsamt.

Gruß Folkert
Sie kann nicht damit rechnen eine Vollabnahme zumachen, sondern sie muss eine Vollabnahme machen, dies gilt für alle Fahrzeuge die mit Ausländischen Papieren eingeführt werden.
Probleme gibts nicht die macht man sich nur
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Re: Zoll!?! MWSt?!

Beitrag von Bellabambina »

Guten Abend,

der erste Schritt ist geschafft. Der Valley steht vor der Haustür. :hurra:

BWT wurde beim Händler bezahlt.
Auf der Rückfahrt kam ich in die allgemeine Fahzeugkontrolle (100 gefahren, fand die Polizei zu schnell). Im Gespräch zeigten sie Interesse für mein gutes Stück, fragten auch nach "In Holland gekauft?", aber keiner hat was von Kaufvertrag, Zoll oder Steuer gesagt. Es ist also alles Ok.

Nächste Woche fahre ich zum TÜV für die Vollabnahme und hoffe, dass ich gut durchkomme.

Gute Nacht
wünscht Bella
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