Fahrradtransport am Falter?

Zusätzlicher Stauraum ist gefragt, Deichselbox und Dachbox schaffen ihn.
Fahrräder sind immer wieder ein wichtiger Punkt der Umgebungsmobilität und natürlich ganz besonders auch bei Kindern.
Allradandy
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Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Allradandy »

Hallo,

Ich hätte da mal eine Frage.
Auf unserem letzten Campingplatz habe ich ein holländisches Gespann gesehen, dass mein Interesse geweckt hat.
Speziell ging es um den Fahrrad Transport.
An dem Zeltanhänger war am Abschlussblech eine Anhängerkupplung montiert um einen Fahrradträger aufzunehmen.
Jetzt würde ich gerne so etwas an meinem Falter nachrüsten. Ist so etwas " genehmigungsfähig"?

Liebe Grüße

Andy
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Gelbfüssler
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Gelbfüssler »

Hi Andy,

hier hat schon mal jemand eine gleiche Idee gehabt. Ist aber in Old Germany nicht erlaubt. Und ich denke man wird auch mit der Deichsellast ins negative rutschen.
Also lieber eine Gepäckgalerie oder aufs Autodach.


Grüße Robbie
Zuletzt geändert von Gelbfüssler am 30.06.2015 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
badische Grüßle, Robbie :-)

S`gibt nur badische und unsymbadische..............

Unterwegs mit Ford Touneo Courier.
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Allradandy »

Hallo Robbi,

So ähnlich habe ich mir das schon gedacht.
Stützlast sehe ich nicht als Problem. Das bekommt man hin.
Ich werde dann mal doch beim TÜV vorstellig werden müssen.
Wenn es in den Niederlanden erlaubt ist, muss es ja im Rest von Europa auch so sein.
Mal schauen ob ich einen fähigen Prüfer finde.


Gruss Andy
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von KSF »

Hallo Andy,
schaue mal hier, ob du so was meinst:
http://www.klappcaravanforum.de/images/gallery/album.php?album_id=110&sk=t&sd=d&st=0&start=12
Auch auf den nächsten Seiten ist einiges dabei.

http://www.klappcaravanforum.de/viewtopic.php?f=58&t=248
Zuletzt geändert von KSF am 30.06.2015 13:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von KlippKlappInsider »

Hallo, ich sehe bei der Sache nur geringe Probleme!
Vorweg, der Fahrradträger gilt, bis zu einer Länge von 100cm, als überstehende Ladung, ist somit NICHT gehnehmigungpflichtig!
Etwas anderes ist es mit der Ladungssicherung, da könnte es aufgrund der Befestigung der Kupplung am Falter zu Diskussionen kommen, der Kupplungsträger hat ja eine Zulassung.

Klartext: ist aufgrund der STVO kein Problem, die Frage ist nur, wie gut man den Kugelkopf befestigen kann. Da sehe ich alledinge auch kein Problem!
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Gleiter
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Gleiter »

Allradandy hat geschrieben: Wenn es in den Niederlanden erlaubt ist, muss es ja im Rest von Europa auch so sein.
Grüße Dich!

Da wäre ich mir nicht so sicher.

In D, zum Bleistift, ist es erlaubt Fahrräder quer auf der Deichsel zu montieren.

Das ist natürlich auch im Ösiland erlaubt - mit der "kleinen" Einschränkung dass die Fahrräder NICHT die max. Breite des Anhängers überschreiten dürfen. Somit kannst da bestenfalls Kinderräder anschnallen, unsere Räder mit je 2 m Länge haben da keine Chance.

Im Gegensatz zu Euch, da dürfen die Räder überstehen.

Nur ein kleines Detail, für uns war's das Ende eines Planes.

Quelle: Rechtsabteilung ÖAMTC.

Gruß aus dem Wein/4, André.
Und ich habe auch lieber ein kaputtes Fahrrad statt ein brennendes Haus. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Niels$ »

So etwas hier könnte gehen:
5924
Aber offiziell nur, wenn es werkzeugfrei angebaut werden kann. Darauf kann man den Heckträger abstellen. Ich habe auch schon überlegt, am Rahmen 2 Hülsen anzubringen, in die man so etwas stecken kann. Gibt es für's WoMo fertig.
Ich weiß nur nicht, ob ich das Anhängerlicht abschalten darf, bzw. was das Zugfahrzeug zu einer doppelten elektrischen Last auf der Anhängersteckdose sagt.

Niels
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Wappen12 »

Moin,

Messe doch mal wie Breit euer Zugwagen ist, inkl. Außenspiegel! Dann messe die Fahrräder wie lang die sind. Sollten die Räder kleiner sein als der Zugwagen inkl. Außenspiegel haste keine Probleme. Es zählt meines Erachtens immer das breiteste Fahrzeug und das wäre hier der Zugwagen. Der Hänger ist eigentlich immer schmaler sein als der Zugwagen. :zwinker:

Mit ziehenden Grüßen
Holger
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von MyDraal »

Nur bei Faltern ist der Hänger immer schmaler als das Zugfahrzeug. Ok außer ein Motorrad hängt vorne dran...
Bei WW ist der Hänger oft breiter als das Zugfahrzeug. Dazu haben wir früher immer die Zusatzspiegel gehabt. Die Räder dürfen nicht über die Breite des Hänger stehen. Wie bei anderer Ladung auch. Leider...
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von KSF »

Laut §22 StVO und §32 StVZO darf ein Anhänger mit Ladung maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein.

Zusätzlich steht in §22 noch: "Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig, kenntlich zu machen...
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_22.php#
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Per »

Gelbfüssler hat geschrieben:Ist aber in Old Germany nicht erlaubt.
Das scheint aber mancher Prüfer anders zu sehen. @Allradyndy: Frag doch einfach mal bei DEINEM TÜV-/DEKRA-Prüfer nach. Falls er nein sagt, kannst du ja immer noch einen anderen fragen ;).
Gruss Per

Zwinge keinen zu seinem Glück
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Allradandy »

Hallo,
Danke für die vielen und aufschlussreichen Antworten.
Da unser Hauptreiseziel hauptsächlich in Österreich liegt, und ich mich mit den
Ordnungshütern dort nicht anlegen möchte, wird es wohl doch eine Rehling auf dem Falter werden.


Lg Andy
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Re: Fahrradtransport am Falter?

Beitrag von Gleiter »

Allradandy hat geschrieben:Hallo,
Danke für die vielen und aufschlussreichen Antworten.
Da unser Hauptreiseziel hauptsächlich in Österreich liegt, und ich mich mit den
Ordnungshütern dort nicht anlegen möchte, wird es wohl doch eine Rehling auf dem Falter werden.


Lg Andy
Grüße Dich!

Du fährst mit einem deutschen Kennzeichen, bei Euch ist es erlaubt dass die Ladung überstehen darf. Damit hast Du hier im Ösiland keine Probleme zu erwarten, es gelten die Zulassungsbestimmungen des Herkunftlandes.

Vice versa darf ich somit auch nicht im Ausland mit überstehender Ladung fahren.

Alles klar?

Gruß aus dem Wein/4, André.
Und ich habe auch lieber ein kaputtes Fahrrad statt ein brennendes Haus. Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
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