Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Hier kommen eure Erfahrungen mit französischen CPs hinein
Diogenes

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Diogenes »

Exfalter hat geschrieben: Und: Das ist eine Umweltsauerei ohne Ende, wenn man brettert, denn der Spritdurchfluss erhöht sich schneller als die Geschwindigkeit :shock:
Einspruch! Generell mag das wohl stimmen, aber wenn ich mit Tempo 100 locker im 5. Gang und bei optimaler Drehzahl dahinschüsseln kann, spart das Sprit gegenüber einem ständigen hin und her schalten bei Tempo 80; und daher habe ich auch die 100er Zulassung :wink:
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rewinima
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von rewinima »

@Armin,
das will ich dann aber mal sehen. Als Beweis reicht mir auch ein Radarbild :winkend: :wink:

Im übrigen haben wir festgestellt, das wir, wenn wir mit 100 km/h mit dem Anhänger mit unserem Scorpio fahren wir "nur" noch 9 l verbrauchen. Bei 80 km/h mit Anhänger ist der Verbrauch mind. halben Liter höher!
Die Fahrt nach Salem hats gezeigt und das trotz Berge :D Normaler Durchschnittsverbrauch liegt bei 10 - 11 l :(
Gruß aus OHZ-Ohlenstedt. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Roter Falter »

Bei unserem Benziner ist der Verbrauch bei 110 KM/H schon um 1,5-2 Liter höher als bei 80.
Da schaltet aber auch die Automatik nicht die bleibt schön im 5ten Gang.
Nur mag ich nicht 80 fahren weil dann die ganzen LKW anfangen zu drängeln und der Falter leigt auf den tollebn Autobahnen in Frankreich so toll auf der Strasse, das man auch unsere Reisegeschwindigkeit von 120 durchaus als ruhiges Cruisen bezeichnen kann.

Vollbeladen mit Falter und 4 Fahrrädern haben wir jetzt bei einem Schnitt von 91KM/H durchschnittlich 11,5 Liter verbraucht, finde ich nicht zuviel für das Gespann.

Gruß Martin
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von awh2cv »

Ne Ne Martin
Roter Falter hat geschrieben:Wenn deine 930 Kilo Ente also im Schein 2.571 KG Anhängerlasst eingetragen hat war es das mit 130 und du musst 90KM/ fahren, oder heist das bei einer Ente fliegen :mrgreen:
Die 400 kg sind in den Papieren der Rappi darf laut Papieren 495 kg
Und das mit dem Fliegen klappt nicht mehr
hab ihr die Flügel gestuzt.
Aber in F hat die Deuch eh bestandsschutz und die Flicks haben noch nie was gemacht auser gestaunt

mit gemütlichen Grüßen
armin
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Klappi mit 100km/h zulassung und Ente als Zugtier ??
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Diogenes

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Diogenes »

Armin, spendiere Deiner Ente doch nen Turbolader; das bringt deutlich mehr Leistung bei gleichem Verbrauch, damit dürften auch 130 kein Problem sein. :mrgreen:
Aber dann solltest Du auch am Fahrwerk son bisken machen, sonst fliegt Deine Ente auch ohne Flügel :lol:
Zuletzt geändert von Diogenes am 01.05.2009 12:01, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von awh2cv »

@ Diogenes

Nee diese Turbos summen so blöd und bringen nur in hohen Drehzahlen leistung.
Dann lieber umrüstung auf einspritzer bringt sie auch 130 km/h bei deutlich geringerem Verbrauch.
Laut letztem Testzyklus 121g CO²/km ca. 4,5 l /100km
am Fahrwerk brauch man nichts ändern
wer die kurvenlage nicht mag kann Stabilisatoren vom Ami einbauen
Aber die Reifen muss ich dann auswuchten lassen
wenn ich schneller als 100km/h fahre
aber noch sind 2 Testzyklen und eine Homologation nötig für eine ABE
also hat das alles noch Zeit

mit abwartenden Grüßen
armin
Zuletzt geändert von awh2cv am 02.05.2009 08:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Exfalter »

Diogenes hat geschrieben:
Exfalter hat geschrieben: Und: Das ist eine Umweltsauerei ohne Ende, wenn man brettert, denn der Spritdurchfluss erhöht sich schneller als die Geschwindigkeit :shock:
Einspruch! Generell mag das wohl stimmen, aber wenn ich mit Tempo 100 locker im 5. Gang und bei optimaler Drehzahl dahinschüsseln kann, spart das Sprit gegenüber einem ständigen hin und her schalten bei Tempo 80; und daher habe ich auch die 100er Zulassung :wink:
Hallo!
Das "Brettern" bezieht sich hier auf Tempi > 100 km/h. Ich fahre auf der Autobahn auch mit Wohnwagen locker im 5. Gang, aber Tempo < 100 km/h. Übrigens: So ein Kangoo zieht sich auch solo ab Tempo 120 km/h deutlich mehr rein - hat halt einen cw-Wert wie Schloss Neuschwanstein :wink: :mrgreen:. Und daher: Wenn ich mit dem Wohnwagen (trotz Höhe=220cm, aber ringsum abgerundet) fahre, brauche ich eher weniger, als bei zügiger Fahrt solo - ist aber etwas von der Beladung abhängig.

Gruß, Stephan
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Sonnenbrand »

Hab auch mal gerechnet,1650 kg +1200 kg sind 2850 kg,vorerst also kein Problem :wink: Wenn wir nächstes oder übernächstes Jahr ein neues Auto bekommen,sieht es wahrscheinlich anders aus.....Und den alten 3er-Führerschein haben wir auch beide,mein Mann sogar den LKW-Schein-wir dürfen also so ziemlich alles :mrgreen:
Wie ist das eigentlich,wenn man in Frankreich mit über 100 km/h einen Unfall hat? Bekommt man dann Probleme mit der Versicherung,weil man ja nach deutschem Recht nicht so schnell hätte fahren dürfen?Wollte ich schon die ganze Zeit mal fragen,wobei wir eh nicht viel mehr als 110 schaffen,wir wollen ja auch entspannt bleiben.
Und wir haben bisher noch gar keine 100er Zulassung,müssten wir uns auch mal drum kümmern....ach ja,eigentlich in den nächsten 3 Wochen....
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Roter Falter »

Bei Unfällen mit deutschen Gespannen bei Geschwindigkeiten über 100 km/h muss laut ADAC immer mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnwagen/Anhänger in Deutschland bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind

Gruß Martin
Victor

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Victor »

Klappikapitäne sind im Vorteil :klappi:

Zum Verbrauch: Auch mein Lastesel fährt sich sparsamer bei 100 km/h ( auch mit Gas )
Zuletzt geändert von Victor am 24.07.2009 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von T4 Camper »

Exfalter hat geschrieben:...na endlich bin ich auch mal fein 'raus: Mein Kangoo "verträgt" nur ein Gesamtzuggewicht von 2.500 kg und ich habe noch den alten 3-er Führerschein, der mir bis zu 7.500 kg erlaubt. Also: solange ich bei meinem jetzigen Gespann bleibe, darf ich weiter durch Frankreich brettern :camp1 und wenn sich was ändert, darf ich weiterhin durch Frankreich cruisen :happy:
Unser Sommerurlaub wird definitiv in Frankreich stattfinden, nämlich Camping-du-Port in Pleumeur Bodou/Bretagne, Cotes d'Armor. Das heißt, wenn ich jetzt noch positive Rückmeldung des CP bekomme...
Du darst soger 18 to bewegen mit dem alten 3er, solange du natürlich noch die graue oder rosa Pappe hast!
Gruß
Hendrik
Der mit einem Paradiso kämpft!
Klaus
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Klaus »

T4 Camper hat geschrieben:
Du darst soger 18 to bewegen mit dem alten 3er, solange du natürlich noch die graue oder rosa Pappe hast!
Hallo,
das hat aber nichts mit dem Führerschein in der Ausführung grau oder rot zu tun.
Der Führerschein Klasse 3 muß bis 1998 erworben sein.
Wenn du diesen Führerschein im Scheckkartenformat umschreiben lässt (wird im allgemeinen empfohlen), werden dort die neuen Klassen eingetragen.
Du darfst weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 to fahren und nen Hänger mit 4,5 to dranhängen.
Das ist meiner Meinung nach schon ein riesiges Gespann. Würde ich mir gar nicht zutrauen zu fahren. Ich dürfte aber.

Gruß
Klaus
Zuletzt geändert von Klaus am 17.08.2009 23:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Jugger64 »

Ein Hallo an alle Frankreichreisenden,

ich habe mir dieses Thema noch einmal vorgenommen, weil ich voreilig in diesem Thread folgendes gepostet habe:
Jugger64 hat geschrieben:Derzeit gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten für Gespanne bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5t (was wohl auf die meisten Faltergespanne zutrifft) in Frankreich: Landstraße 80, Schnellstraße 100 und Autobahn 110 km/h.
Darauf kam dann folgender, nicht ganz unberechtigter, Einwand von Thomas:
zawiese hat geschrieben:das ganze Geschindigkeitsthema ist noch etwas komplexer.
Beispiel Autobahn: Gespanne bis 3,5t - 130km/h, Gespanne über 3,5t, sofern das Zugfahrzeug selbst unter 3,5t bleibt: 110km/h
Wird auf Wikipedia wie auch beim ADAC so beschrieben (Stand 2010)
Das war für mich dann Anlass genug das ganze Thema noch mal gründlich aufzurollen. Aus den Suchergebnissen habe ich erst einmal alle Forenbeiträge und veraltete Informationen aussortiert und mich ausschließlich auf "vertrauenswürdige" aktuelle Quellen konzentriert. Trotzdem ergibt sich kein einheitliches Bild.
Neben Listen mit der "alten 50/90/110/130-Regelung" (AVD, www.frankreich-info.de, www.autokiste.de und einige andere) sind auch Listen mit der "3,5t-Ausnahme" (z.B. ADAC und Wikipedia), sowie eine generelle "50/80/100/110-Regelung" (Unterkunft.de) zu finden. Der Kuhnert Anhäger-Service präsentiert noch eine weitere Variante der "3,5t-Ausnahmeregelung" mit 90 km/h. ;)

Wegen der Unübersichtlichen Informationslage, das ganze noch mal als Tabelle:
50/90/110/130 AVD, www.frankreich-info.de, www.autokiste.de und einige andere
50/90(80)/110(100)/130(110) ADAC und Wikipedia
50/80/100/110 Unterkunft.de
50/80/100(90)/110(90) Kuhnert Anhäger-Service
Diese Funde haben mich zunächst ratlos gemacht, was denn nun richtig ist. Immerhin sind sich u.a. zwei deutsche Verkehrsclubs, die ihren Mitgliedern doch bitteschön solch eine Frage beantworten können sollten, nicht einig. :lol:
Die Vielzahl der hier angebotenen Varianten ist wirklich beeindruckend und trägt leider nicht zur Klarheit bei.

Also habe ich versucht an die Quelle, den französischen Gesetzestext, zu kommen und den Article R413 gefunden, der in der Version vom 21. Juni 2010 auf jeden Fall aktuell ist. Dort werden die Tempolimits in Frankreich definiert.
Neben meinen rudimentären Französischkenntnissen habe ich mich noch des Google-Übersetzers bedient, der dieses Ergebnis zum Article R413 liefert.
Der Artikel R413-8 nennt zwar eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h für Fahrzeuge und Gespanne mit einem zul. Höchstgewicht von über 3,5t auf Autobahnen, jedoch folgt in Artikel R413-8-1 die Ausnahme für Fahrzeuge die für den Personentransport konzipiert sind. In Artikel R413-8-1 werden die Gespanne zwar nicht mehr explizit genannt, aber es wird auf die Fahrzeuge, die in Artikel R413-8 definiert sind verwiesen. Ich interpretiere das so, dass die in Artikel R413-8-1 genannten Tempolimits auch für Camping-Gespanne Anwendung finden.
Falls jemand über bessere Französischkenntnisse verfügt und die Richtigkeit meiner Übersetzung und deren Auslegung sicher in Frage stellen kann, der möge mich doch bitte korrigieren.

Nach meiner Einschätzung sind die bisherigen Tempolimits 50/90/110/130 km/h für die Mehrzahl unserer Falter-Gepanne nach wie vor gültig, da sie im Artikel R413 nicht gesondert genannt werden und somit den allgemeinen Tempolimits unterliegen.
Sicher scheint mir nur, dass wer mit einem sehr schwergewichtigen SUV oder 4x4 als Zugfahrzeug unterwegs ist, Gefahr laufen könnte die Schallmauer von 3,5 t zu knacken und vom Article R413-8-1 auf 50/80/100/110 km/h eingebremst zu werden. Wie jedoch die praktische Durchsetzung dieser Bestimmung gehandhabt wird, ist wohl dann eine andere Frage.

Somit haben ADAC und Wikipedia also recht und die Quellen die die 50/90/110/130 km/h-Regelung angegeben haben, haben es nur versäumt die Sonderregelung ab 3,5t zu erwähnen.

In diesem Sinne wünsche ich allzeit gute Fahrt in Gallien, mit welcher Geschwindigkeit auch immer. ;)

Gruß
Norbert
Urlaub außerhalb Frankreichs ist zwar möglich, aber vollkommen sinnlos!
Ledermoos

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von Ledermoos »

Komme leicht ins grübeln????
:shock:
Bin grade aus Süd - Frankreich zurück,
Nizza-Avignon-Orange-Varages-Verdon-Nizza
bin 2 x von den Flicks :oops: angehalten worden,
bin mit meinem Gespann : Bus max 2,9 To. + Esterel 0,86 To
auf der Autobahn mit 132Km/h :roll: in die Kamera :foto: gefahren,
Nach kontrolle der Papiere und Zahlung von € 15.--
durfte ich weiter fahren. :mrgreen:

Der Flick hat nur geschaut wieviel Sitzplätze vorhanden sind.

Momentan 6 + Bett, Bus ist zugelassen als Kombinationskraftwagen 3 - 9 Sitzplätze.

Habe ich jetzt GLÜCK :wink: gehabt oder wuste ER nicht bescheid???

Möchte wieder hin, war so schön. :sun1: .....2,5 Wochensind zukurz.

Gruss Andy
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zawiese
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Land: Deutschland
Zugfahrzeug: Ford Kuga
Camper/Falter/Zelt: Outwell Dakota 6 (das passt neben die R100GS in einen Anhänger!), Quechua 2 Seconds III
Wohnort: Hanau

Re: Keine freie Fahrt mehr in Frankreich

Beitrag von zawiese »

Hallo Norbert,

besser hätte ich es bestimmt nicht schreiben können!!!!!

Wir sind vergangenes Jahr auch mit den Autobahngebühren geschont worden, unsere Zugkombi (3,0t + 0,65t) hätte eigentlich die Klasse 3 bedeutet, wurden aber immer mit Klasse 1 abgerechnet.

Gruss Thomas
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