Falter und Führerscheinklasse B

Bereich für Themen, die sich mit Besonderheiten des Fahrens mit einem Gepann befassen.
Jaytosh
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Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Jaytosh »

Hallo zusammen,

ich selbst habe glücklicherweise ja noch den alten Führerschein, meine bessere Hälfte war ein bisschen später dran und konnte nur noch die Fahrerlaubnis B ergattern.
Nun kam natürlich die Frage auf: „Darf ich den Hänger den überhaupt ziehen?“

Der TÜV sagt:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Also sind die Kriterien lediglich:
- Hänger darf nicht mehr als 750 KG und
- gesamtes Gespann nicht mehr als 3500 KG?
Gebremst oder ungebremst spielt hier keine Rolle?
Denke ich an unseren Touran mit max. 2100 KG (1500 leer + 600 Zuladung) und unseren zukünftigen Vendome mit max. 695 KG also insgesamt kein Problem, richtig?
Fahrerlaubnis B96 oder gar BE wären also nur wichtig bei größeren Anhängern, z.B. Wohnwagen oder hab ich was vergessen.

Danke für eure Aufklärung.

Grüße,
Chris
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Crazymo »

Du darfst mit dem B-Schein fahren

Anhänger:

1) ungebremst-> maximal 750 kg (gilt immer, egal ob B oder BE)

2) gebremst -> maximal 3.500 KG Gesamtmasse des Gespanns, jedoch darf die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse der Zugmaschine nicht übersteigen!

I. d. R. gibt es mit den Faltern keine Probleme mit dem B-Schein, da die meisten Falter bis 750 Kg wiegen. Einzelne Ausnahmen wiegen bis zu 1.000 kg (aufgelastet ider vom Werk aus).

Unterschied zum BE ist, dass man dann sogar bis 7,49 to Gesamtmasse Gespann fahren darf! Übrigens ist im Jahr 2013 eine neue Führescheinklasse auf den Markt gekommen - die B96. Die ist speziell für Wohnwagen und beinhaltetet nur ein paar praktische Stunden die man nachweisen muss. Kostenpunkt: ca. 200 bis 300 Euro. Vorteil: Man darf dann Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg fahren.

Gruß
Zuletzt geändert von Crazymo am 07.07.2014 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
Jaytosh
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Jaytosh »

Hey Crazymo,

Danke, für Deine Antwort.
Dann kann ich ja doch mal ein Radler mehr trinken und die Frau ans Steuer lassen ;-)

Grüße,
Chris
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Koenigsfamilie4 »

Man darf auch ohne weitere Schulungen mehr fahren.

Nur...

Das Gewicht des Hängers darf das Gewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Und das GG des Gespannes darf 3,5 t nicht übrschreiten..
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Airlex »

Hallo zusammen,
ich muss noch etwas ergänzen, nachdem ich mit TÜV Südbayern und Polizei telefoniert habe. Die Beschreibung der Klasse B ist nämlich saublöd, siehe Beitrag von Chris. Wir fahren einen T5 mit GG von 3,0 T und Falti mit 650 kg. Ergo 3,65 T. Dies geht trotzdem mit Kl.B ab 1999, da solange das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 hat noch ein Hänger bis max. 750kg angehängt werden kann. Also theoretisch bis 4250 kg. Man muss den Text mit seiner Komma und Klammersetzung nur genau lesen. D.h. sobald Anhänger 751kg wiegt, wiederum nur 3,5 T GG.

Gruß Alex
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Xtensions »

Ich hab auch mal ne Frage: unser campwerk wird 1300kg zul.GG haben. Unser Auto wiegt leer 1295kg!

Darf ich den überhaupt ziehen (theoretisch) oder nur keine 100 damit fahren?

Habe BE, C1E und CE.
Viele Grüße,

Kevin
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Tessala »

Von Prinzip ja, da Du ja noch unterhalb der 3,5 T bist. Jedoch mußt Du ggf. mit dem tatsächlichen Gewicht Deines Hängers aufpassen, wenn der Octavia keine 1300 kg gebremst ziehen dürfte (ich weiß aber nicht, was er ziehen darf ).

Gruß
Marck
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Xtensions »

Der Octavia darf 1200kg ziehen. Also darf ich damit eh nur 80km/h fahren wenn ich den Anhänger nicht ablaste.
Ich frage mich nur, ob ich den überhaupt ziehen darf weil mein Auto ja 5kg zu leicht ist. Die nachträglich eingebaute Anhängerkupplung Ist da noch nicht mit eingerechnet.

Bin mir nicht sicher, ob ich den Falter wegen 5kg ablasten soll. Was kostet sowas denn? Der Brief liegt ja dann auch bei der Bank.
Zuletzt geändert von Xtensions am 21.07.2014 18:21, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße,

Kevin
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Sven82 »

Xtensions hat geschrieben:Der Octavia darf 1200kg ziehen. Also darf ich damit eh nur 80km/h fahren wenn ich den Anhänger nicht ablaste.
Ich frage mich nur, ob ich den überhaupt ziehen darf weil mein Auto ja 5kg zu leicht ist. Die nachträglich eingebaute Anhängerkupplung Ist da noch nicht mit eingerechnet.

Bin mir nicht sicher, ob ich den Falter wegen 5kg ablasten soll. Was kostet sowas denn? Der Brief liegt ja dann auch bei der Bank.
Wenn der Octavia 1200kg ziehen darf, darfst du den Hänger nur nicht mehr beladen als 1200kg Gesamtgewicht.
Ablasten brauchst du da nix.
Du kannst dir auch einen Anhänger bis 3000kg zgG anhängen, darfst ihn dann aber auch nur beladen bis er 1200kg hat. :zwinker:
Viele Grüße
Sven


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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Xtensions »

Okay danke Dir :klapp:

Eine Frage trotzdem noch: Für wen gilt denn die Aussage, dass das zul Gg des Anhängers nicht höher sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeugs? :ichdoof:
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist ausschlaggebend, welche nicht die Leermasse des Fahrzeuges übersteigen darf.
Gesamtmasse von 3500 kg darf natürlich nicht auch überschritten werden.
Zuletzt geändert von Xtensions am 22.07.2014 04:59, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße,

Kevin
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Crazymo »

@ Königsfamilie:
Die Definition ist: Das der Anhänger in der ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE das LEERGEWICHT der Zugmaschine nicht überschreiten darf!!!

An Alle:
Es ist so, dass die Stützlast noch dem Auto zugute kommt! Also wenn du 1200kg ziehen darfst gem. Zulassungsbescheinigung, darf der Anhänger bei 75 kg Stützlast also 1275 kg wiegen!
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Crazymo »

@Sven82:
Das mit den "Tatsächlichen" gewicht habe ich mehrfach gehört und kursiert auch im Netz, jedoch habe ich nie eine rechtliche Grundlage dazu gefunden. Hast du da evt. etwas als Nachweis???
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Xtensions »

So, hab gerade mit einem Sachverständigen des TÜV-Nord gesprochen.

Mit Klasse BE darf man auch Anhänger ziehen, wenn das zul. GG des Anhängers höher ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Demnach muss ich mein Auto nicht auflasten lassen. :hurra: Er ist sich da zu 100% sicher.


Ein wenig skeptisch bin ich trotzdem :lol
Viele Grüße,

Kevin
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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Sven82 »

Xtensions hat geschrieben:So, hab gerade mit einem Sachverständigen des TÜV-Nord gesprochen.

Mit Klasse BE darf man auch Anhänger ziehen, wenn das zul. GG des Anhängers höher ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.

Demnach muss ich mein Auto nicht auflasten lassen. :hurra: Er ist sich da zu 100% sicher.


Ein wenig skeptisch bin ich trotzdem :lol
Du meinst mit Klasse B. Hab es gerade selbst gelesen gabs schon wieder Änderungen in 2013... :lol

Klasse B:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg
nicht übersteigt (bisher Klasse BE).

Mit Klasse BE darfst du dann Anhänger bis 3500kg fahren.
Viele Grüße
Sven


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Re: Falter und Führerscheinklasse B

Beitrag von Xtensions »

Also er sagte ausdrücklich BE und riet meiner Frau, die nur Klasse B hat, BE nachzuholen, damit das Auto nicht aufgelasten werden muß.

Find es ziemlich verwirrend, aber ich lasse jetzt erstmal alles so, wie es ist. Wenn ich dann in eine Kontrolle komme, werd ich ja sehen, was passiert.
:camp1
Zuletzt geändert von Xtensions am 23.07.2014 07:34, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße,

Kevin
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