Nebelschlussleuchte notwendig?

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vodi

Nebelschlussleuchte notwendig?

Beitrag von vodi »

Hallo zusammen,
nachdem ich mir mal ganz genau meinen neuen gebrauchten Jamet Canyon angeschaut habe, fiel mir auf, dass die Abdeckscheibe eines Rücklichts kaputt ist. In diesen Rücklichtern ist ein Steckplatz für eine Nebelschlussleuchte vorhanden, bis jetzt ohne Birne. Nach dem Durchstöbern von ebay und Suche über google habe ich keine Ersatzscheibe gefunden. Bei Westfalia habe ich nun neue Rücklichter für kleines Geld gefunden. Die Neuen haben jedoch keine Nebelschlussleuchte. Ist die NSL eigentlich notwendig? Da ich nächste Woche zum TÜV will bitte ich um Eure Rückantworten.


Gruss
Michael
Schachti

Beitrag von Schachti »

Hallo Michael,

ich war in der letzten Woche mit meinem Rapido Export Bj. 80 beim Haupttüv, also bei meinem Rapido sind auch keine Nebelschlußleuchten vorhanden und der ist ohne Probleme durchgekommen.
Also ich würd sagen kein Problem.

Viel Glück

Gruß
Ingo aus ST
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Rollo
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Beitrag von Rollo »

Moin Michael,

schau mal hier:StVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 53d Nebelschlußleuchten


--------------------------------------------------------------------------------
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
2132 Tschüß Rollo




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KlappiRappi
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nebel

Beitrag von KlappiRappi »

Moin.

Ich habe auch keine am Rapido Confort oder war es die Rückfahrleuchte??
Werde mal schauen.

Dirk
Haraldshotwheel

Beitrag von Haraldshotwheel »

Hallo, ich meine erst ab Bj. 1989 braucht man eine NSL.

Gruß Harald
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Exfalter
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Beitrag von Exfalter »

Hallo Michael,

an unserem Canyon BJ 1990 waren damals auch die Lampengläser z.T. eingerissen, aber wieder geklebt. Der TÜV hatte sich dafür nicht interessiert, wohl aber, ob sie leuchteten. Nebelschlussleuchte war auch vorgesehen (vgl. Anleitung, die sollte wohl hier im Forum eingestellt werden), aber nicht bestückt. Der Canyon hatte sogar 2 Fassungen verdrahtet. Ich hatte dann aber doch nur eine mit Birne versehen, weil ich nicht wusste, ob die Sicherung im PKW dafür ausgelegt war...

PS: Die Lampengläser sollten nur gerissen (und farblos) geklebt sein, es dürfen keine Teile aus dem Lampenglas fehlen!
Hinweis für Allergiker :
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vodi

Beitrag von vodi »

Hallo,
danke für die vielen Antworten. Da das Lampenglas mittlerweile gut geklebt ist, versuche ich erst einmal ohne neue Lampenabdeckungen durch den TÜV zu kommen.

Gruss
Michael
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