FAQ: Import und Zulassung

Themen um Zulassung, Versicherung, Steuern, TÜV-Prüfungen, Vollabnahmen, Kurzzeitkennzeichen und Import von Klappern und Faltern
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Det-Happy
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FAQ: Import und Zulassung

Beitrag von Det-Happy »

I - Neuen Hänger zulassen (beim Händler gekauft)
Wenn ihr beim Händler kauft (egal ob nun Kreppel, TF-Freizeitmobile, Camplet-Händler, oder in den Niederlanden, z.B. Ridderbeks , Obelink) bekommt ihr alle Zulassungsdokumente von euren Händler.
Üblicherweise sollten das diese Unterlagen sein
  • COC-Papiere (Da stehen alle Fahrzeug-Relevanten Daten drin, auf deren Basis wird die Zulassungsbescheinigung erstellt)
  • Bestätigung des Händlers, das es sich um ein Neufahrzeug handelt, das noch nirgends zugelassen wurde
  • Bestätigung eines Prüfers (GTÜ, Dekra, TÜV etc), das die Fahrgestellnummer von ihm überprüft wurde
  • optional: Dokument des Prüfers über die Eignung der 100 km/h Zulassung

Außerdem benötigt man für das Straßenverkehrsamt Je nach Aufwand ist man am Ende 90-120€ ärmer, hat dafür aber ein gesiegeltes Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung Teil 1+2 und ggf. eine 100er Plakette in der Hand.
Mit dem gesiegelten Kennzeichen kann der Anhänger dann beim Händler abgeholt werden.
Mit den besten Grüßen aus dem Ruhrpott 8)
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Fuzzy
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Re: FAQ: Import und Zulassung

Beitrag von Fuzzy »

II - Gebrauchten Anhänger zulassen - Aus Deutschland
  • Brief und Schein bzw. Zulassungsbescheinigung 1 und 2
  • Bei Fahrzeugen die vor Ende 2005 abgemeldet wurden gab es den Schein nicht zurück. Dafür gab es eine grüne Abmeldebescheinigung.
  • Bei fehlendem Fahrzeugschein/ Zulassungsbestätigung Teil 1 Nachweis der letzten HU (wird von manchen Zulassungsstellen evtl. auch bei vorhandenem Schein/ ZlB1 gefordert)
  • sollten andere Reifen/Räder montiert sein als in den vorhandenen Papieren stehen das entsprechende TÜV-Gutachten
Achso: Hat der Anhänger, egal ob aus Deutschland/ Ausland bzw. gebraucht/neu eine verbaute Gasanlage benötigt man noch den Nachweis der letzten Gasprüfung. (Einige Prüfstellen machen zur Zeit die Prüfung nicht mehr selbst!) Diese ist meist, aber nicht zwingend in einem gelben Prüfbuch vermerkt
Munatacker hat geschrieben: Seit dem 1. Januar 2020 spielt die Gasprüfung für die HU keine Rolle mehr: Die Mangelbewertung wird bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Konkret: Bis dahin ist die erfolgreiche Gasprüfung bei Reisemobilen keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU, bei Caravans wird kein Mangel mehr vermerkt.

Die zweijährliche Gasprüfung „G 607“ ist dennoch enorm wichtig. „Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen“, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. Im Klartext: Kommt es zu einem Unfall mit einer Gasanlage, die nicht positiv geprüft wurde, können sich Versicherungen weigern, Eigen- und Fremdschäden zu bezahlen.

https://www.caravaning.de/ratgeber/gasa ... g-caravan/
Dies wird aber aktuell in den einzelnen Bundesländer übergangsweise evtl. noch unterschiedlich gehandhabt, kommt aber durch die neue EU-Prüfvorschrift früher oder später in allen Bundesländern. In Bayern/ BaWü wird sie gefordert.
Gruß Ralf
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Det-Happy
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Re: FAQ: Import und Zulassung

Beitrag von Det-Happy »

III - Gebrauchten Anhänger zulassen - Niederlande
Bei gebrauchten Anhängern aus den Niederlanden sieht das ganze schon anders aus.
Anhänger bis 750kg haben in den Niederlanden keine eigenen Papiere.

Fuzzy hat geschrieben: Hallo Olli,
mal so ein paar Punkte bei gebrauchten Anhängern aus dem Ausland:
  • Kaufvertrag mit Fahrgestellnummer
  • eine gültige HU dazu gehört der nächste Punkt:
  • Alles was dem (Tüv)-Prüfer die Arbeit erleichtert. Dazu gehört evtl ein COC-Papier, eine Briefkopie eines Baugleichen Anhängers, zur Not auch eine Bedienungsanleitung aus der Daten hervorgehen usw.
  • Teilweise wird eine Wiegekarte gefordert. Wiegen kann man z.B. bei Schrotthändlern, Raiffeisenmärkten, großen Biogasanlagen, Wertstoffhöfen usw.
  • bei gebrauchten Anhängern kann der Prüfer auch ein Bremsgutachten fordern. Das bekommt man bei den deutschen Achsherstellern wie Alko/Knott /BPW mit Tochtergesellschaft Peitz
Mit den besten Grüßen aus dem Ruhrpott 8)
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Det-Happy
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Re: FAQ: Import und Zulassung

Beitrag von Det-Happy »

Die Liste ist noch im Entwurf-Stadium,

Wer Korrekturen (Auch Rechtschreibung, Grammatik, ich nehme alles :P ) Verbesserungen, hilfreiche Tipps hat, her damit, wird alles oben eingebaut.
Schreibt mir eine PN oder antwortet hier drauf, nach dem Verarbeiten des Feedbacks nehme ich eure Antworten dann ggf. wieder raus
Mit den besten Grüßen aus dem Ruhrpott 8)
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