ABurger hat geschrieben: ↑04.10.2024 22:57
Tabaluca hat geschrieben: ↑04.10.2024 15:36Hallo, seit deinem Post ist viel Zeit vergangen doch ich stehe nun vor dem selben Problem. Weißt du noch, bei welchem TÜV du damals warst? Es gibt ja leider mehrere Prüfstellen in Dortmund.
MfG
Tach "MfG" (Tabaluca) oder wie auch immer Du angesprochen werden möchtest ...
Dir ist schon aufgefallen, daß der Angesprochene (Smeagol4388) schon sehr lange nicht mehr hier war?
Seine
letzte Aktivität war am
22.06.2017 um
13:44 Uhr
BTW:
Erfüllt Dein Falter denn überhaupt die Bedingungen, um eine Zulassung gem. der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO zu erhalten,
damit Du mit Deinem Anhänger 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren darfst?
Hallo, danke, dass Du mich darauf aufmerksam gemacht hast. Nein, mir war nicht bewusst, dass der User schon so lange Inaktiv ist.
Ich habe gerade im Gesetz nachgeschaut und es sollte eigentlich alles erfüllt sein. Ich werde kommende Woche mal bei einer anderen TÜV Prüfstelle anfragen, ob sie diese Bescheinigung auch erstellen können. Scheinens kann der TÜV das ja machen.
LG Luca